Nachtrag:
Wenn natürlich jemand schon mit 1,2 Prom.o.ä.unter seinem Fahrrad liegt,kann bereits dort auf richterliche Anweisung eine MPU angeordnet werden
-alles Ermessenssache !
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenWenn natürlich jemand schon mit 1,2 Prom.o.ä.unter seinem Fahrrad liegt,kann bereits dort auf richterliche Anweisung eine MPU angeordnet werden