so ein Quatsch, mit Verlaub,
die Versicherung zahlt doch nur Schäden des "Gegners",
es sei denn Du schließt diese unnötige Kasko ab, 150 sind dann eh Dein.
Da es eine Pflichtversicherung ist-der Gesetzgeber hat das so gewollt- dürfte das Zahlungsverhalten der Versicherung nicht interessieren.
Oder liege ich falsch?
eddi aus B.S.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierendie Versicherung zahlt doch nur Schäden des "Gegners",
es sei denn Du schließt diese unnötige Kasko ab, 150 sind dann eh Dein.
Da es eine Pflichtversicherung ist-der Gesetzgeber hat das so gewollt- dürfte das Zahlungsverhalten der Versicherung nicht interessieren.
Oder liege ich falsch?
eddi aus B.S.