Hallo Eddi!
Ich habe noch nie gehört, dass man bei einer Teilkasoversicherung angeben muss, was im und am Fahrzeug an Zubehör verbaut wurde.
Ich habe natürlich keine Bierzapfanlage oder einen Saxo-Grill (tolle Ideen, oder?) als Zubehör an meiner GERDA, sondern nur einen Gepäckträgerkoffer, ein Rahmenschloß, einen besonderen Sattel und so einen merkwürdigen Buckel im nicht vorhandenem Kleeblatt.
Wenn man dein Auto klaut und du hast eine Kasoversicherung, dann gehören die Alufelgen auch dazu, oder zieht man dir dann die Mehrkosten zu den Stahlfelgen ab?
Versicherungsfeste Grüße aus dem Wald und bis bald!
dom
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenIch habe noch nie gehört, dass man bei einer Teilkasoversicherung angeben muss, was im und am Fahrzeug an Zubehör verbaut wurde.
Ich habe natürlich keine Bierzapfanlage oder einen Saxo-Grill (tolle Ideen, oder?) als Zubehör an meiner GERDA, sondern nur einen Gepäckträgerkoffer, ein Rahmenschloß, einen besonderen Sattel und so einen merkwürdigen Buckel im nicht vorhandenem Kleeblatt.
Wenn man dein Auto klaut und du hast eine Kasoversicherung, dann gehören die Alufelgen auch dazu, oder zieht man dir dann die Mehrkosten zu den Stahlfelgen ab?
Versicherungsfeste Grüße aus dem Wald und bis bald!
dom