Hallo Jürgen,
hab eben mal im Internet geschaut und folgendes gefunden
"Für Rentner gibt im Allgemeinen keine Verdiensthöchstgrenze. Einzige Voraussetzung ist, dass man mindestens 65 Jahre oder älter sein muss. Für Rentner unter 65 Jahren gibt es eine Höchstgrenze von 350 Euro im Monat. Wenn diese Summe dauerhaft überschritten wird, dann wird nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Zweimal im Jahr darf allerdings die Einkommensgrenze überschritten werden, aber nur bis höchstens 700 Euro.
Ansonsten ist für Rentner wichtig, dass das Einkommen aus Nebenverdiensten abzüglich eines Freibetrages versteuert werden muss. Bei Einnahmen von über 400 Euro werden Krankenkassenbeträge fällig, allerdings entfallen die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. "
das wärs von mir
viele Grüße
Alex
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenhab eben mal im Internet geschaut und folgendes gefunden
"Für Rentner gibt im Allgemeinen keine Verdiensthöchstgrenze. Einzige Voraussetzung ist, dass man mindestens 65 Jahre oder älter sein muss. Für Rentner unter 65 Jahren gibt es eine Höchstgrenze von 350 Euro im Monat. Wenn diese Summe dauerhaft überschritten wird, dann wird nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Zweimal im Jahr darf allerdings die Einkommensgrenze überschritten werden, aber nur bis höchstens 700 Euro.
Ansonsten ist für Rentner wichtig, dass das Einkommen aus Nebenverdiensten abzüglich eines Freibetrages versteuert werden muss. Bei Einnahmen von über 400 Euro werden Krankenkassenbeträge fällig, allerdings entfallen die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. "
das wärs von mir
viele Grüße
Alex