Zur Rente kann ich nichts sagen, aber hierzu,
Zitat:
1) Als Zweiradmechaniker braucht man eine Genehmigung.
2) Das Anmelden und FĂŒhren eines Gewerbes, nicht zu unterschĂ€tzen!
3) Die Höhe des Nebenverdienstes eines Rentners.
4) Die Einhaltung von Abgas- und LÀrmvorschriften einer ZweiradwerkstÀtte. Die Nachbarn werden dich besonders schÀtzen.
5) Die langen GewÀhrleistungsvorschriften.
Zu1: Gib bei der Gewerbeanmeldung nur Handel ein. Die Genehmigung brauchst dann nĂ€hmlich nicht. Die braucht man nur wenn man auch Dienstleistungen (also Reparatur/Restauration im Kundenauftrag) durchfĂŒhren will. Du kauft aber nur alte RĂ€der an und verkaufst diese spĂ€ter als Reparierte/Restaurierte. Das gilt als reiner Handel.
Zu 2: Ein Kleingewerbe hat schon mein 13 jĂ€hriger Sohn angemeldet. Das ist sowas von einfach... Wenn das Kleingewerbe wirklich klein genug ist, braucht Du noch nichteinmal Umsatzsteuer und komplizierte Buchhaltung. Aber wende Dich auf jeden Fall an die nĂ€chste IHK und an die örtliche Wirtschaftsfördung und bitte jeweils um ein kostenloses GesprĂ€ch zur Beratung wegen der GrĂŒndung eines Kleingewerbes (wieder mit der Betonung auf Handel). Möglicherweise bekommst Du sogar staatliche, oder/und örtliche Fördermittel. Aber zumindest helfen die Dir kostenlos bei der Anmeldung und damit verbundenen Fragen.
Zu 3 ich nichts sagen,
zu 4 auch nicht, weil ich nicht weiĂ wo Du wohnst... Aber ggf. ist auch zu klĂ€ren ob Deine RĂ€ume aus baurechtlichen GrĂŒnden fĂŒr ein Gewerbe geeignet sind (Bei einer Mietwohnung muĂ auĂerdem auch der Vermieter einverstanden sein). Aber auch hier gilt: IHK und/oder Wirtschaftförderung fragen.
Zu 5: Du kannst die restaurierten Teile ja auch als gebrauchte verkaufen. Dann gelten die entsprechend kĂŒrzeren Fristen. Aber auch fĂŒr diese Frage: Nutze die Beratung
Viel Erfolg wĂŒnscht
Rainer,
...der aus Erfahrung spricht
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenZitat:
1) Als Zweiradmechaniker braucht man eine Genehmigung.
2) Das Anmelden und FĂŒhren eines Gewerbes, nicht zu unterschĂ€tzen!
3) Die Höhe des Nebenverdienstes eines Rentners.
4) Die Einhaltung von Abgas- und LÀrmvorschriften einer ZweiradwerkstÀtte. Die Nachbarn werden dich besonders schÀtzen.
5) Die langen GewÀhrleistungsvorschriften.
Zu1: Gib bei der Gewerbeanmeldung nur Handel ein. Die Genehmigung brauchst dann nĂ€hmlich nicht. Die braucht man nur wenn man auch Dienstleistungen (also Reparatur/Restauration im Kundenauftrag) durchfĂŒhren will. Du kauft aber nur alte RĂ€der an und verkaufst diese spĂ€ter als Reparierte/Restaurierte. Das gilt als reiner Handel.
Zu 2: Ein Kleingewerbe hat schon mein 13 jĂ€hriger Sohn angemeldet. Das ist sowas von einfach... Wenn das Kleingewerbe wirklich klein genug ist, braucht Du noch nichteinmal Umsatzsteuer und komplizierte Buchhaltung. Aber wende Dich auf jeden Fall an die nĂ€chste IHK und an die örtliche Wirtschaftsfördung und bitte jeweils um ein kostenloses GesprĂ€ch zur Beratung wegen der GrĂŒndung eines Kleingewerbes (wieder mit der Betonung auf Handel). Möglicherweise bekommst Du sogar staatliche, oder/und örtliche Fördermittel. Aber zumindest helfen die Dir kostenlos bei der Anmeldung und damit verbundenen Fragen.
Zu 3 ich nichts sagen,
zu 4 auch nicht, weil ich nicht weiĂ wo Du wohnst... Aber ggf. ist auch zu klĂ€ren ob Deine RĂ€ume aus baurechtlichen GrĂŒnden fĂŒr ein Gewerbe geeignet sind (Bei einer Mietwohnung muĂ auĂerdem auch der Vermieter einverstanden sein). Aber auch hier gilt: IHK und/oder Wirtschaftförderung fragen.
Zu 5: Du kannst die restaurierten Teile ja auch als gebrauchte verkaufen. Dann gelten die entsprechend kĂŒrzeren Fristen. Aber auch fĂŒr diese Frage: Nutze die Beratung
Viel Erfolg wĂŒnscht
Rainer,
...der aus Erfahrung spricht