Hallo Sven!!!
Da es sich weiterhin um ein Kraftfahrzeug handelt,darf dieses im öffentlichen Straßenverkehr nur mit einer gültigen Versicherung bewegt werden.Noch nicht mal im Hof fahren wäre erlaubt,solange dieser nicht zu ist(Kette,Tor..).Ist sonst zwar privat,jedoch privat öffentlich->verboten.
Lg
Marco
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDa es sich weiterhin um ein Kraftfahrzeug handelt,darf dieses im öffentlichen Straßenverkehr nur mit einer gültigen Versicherung bewegt werden.Noch nicht mal im Hof fahren wäre erlaubt,solange dieser nicht zu ist(Kette,Tor..).Ist sonst zwar privat,jedoch privat öffentlich->verboten.
Lg
Marco