Meine Meinung: wenn ein zulassungspflichtiges Fahrzeug in den öffentlichen Verkehrsraum gebracht wird, muß es zugelassen und pflichtversichert sein.
Darüber, ob meine Saxonette ohne Motor nicht doch irgendwie, weil ja sooo klein, möchte ich ehrlich gesagt weder mit der Rennleitung, noch mit Staatsanwalt oder Richter diskutieren.
Auf jedem Privatgrund darfst Du mit Einverständnis des Besitzers fahren. Dieser Grund muß nur dann durch Zaun oder Schild (!) abgegrenzt sein, wenn er mit öffentlichem Grund verwechselt werden könnte. z.B. betonierter Parkraum auf Privatgrund vor dem Metzgergeschäft. Wenn Du dort jemand umfährst, zahlst Du halt selber, und wegen Fahrlässigkeit unter Umständen auch noch, den der Privatgrund ist ja kein rechtsfreier Raum, nur ein STVO-freier Raum.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDarüber, ob meine Saxonette ohne Motor nicht doch irgendwie, weil ja sooo klein, möchte ich ehrlich gesagt weder mit der Rennleitung, noch mit Staatsanwalt oder Richter diskutieren.
Auf jedem Privatgrund darfst Du mit Einverständnis des Besitzers fahren. Dieser Grund muß nur dann durch Zaun oder Schild (!) abgegrenzt sein, wenn er mit öffentlichem Grund verwechselt werden könnte. z.B. betonierter Parkraum auf Privatgrund vor dem Metzgergeschäft. Wenn Du dort jemand umfährst, zahlst Du halt selber, und wegen Fahrlässigkeit unter Umständen auch noch, den der Privatgrund ist ja kein rechtsfreier Raum, nur ein STVO-freier Raum.