Entschuldige Pati daß ich gebohren bin,
natürlich kann man ein NL Möfchen zulassen wenn es vom TÜV abgenommen wurde!Dann wird es als Mofa und nicht als Leichtmofa eingestuft und man darf dann nur mit Helm fahren.
In Deutschland sind 20Km/h erlaubt und Ende mit der Fahnenstange,dann gilt das Gefährt als Leichtmofa!!!
Ein NL Motor bringt minimal 25Km/h aufgrund der anderen Übersetzung,und solche Motoren fallen dann unter den Begriff Mofa.Wenn 20Km/h in der deutschen ABE eingetragen sind ist auch ein anderes Getriebe eingebaut und sie läuft dann rd. 21,5Km/h und nicht schneller.
Aber wahrscheinlich bin ich zu blöd um das alles zu begreifen!!!
Bernhard
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierennatürlich kann man ein NL Möfchen zulassen wenn es vom TÜV abgenommen wurde!Dann wird es als Mofa und nicht als Leichtmofa eingestuft und man darf dann nur mit Helm fahren.
In Deutschland sind 20Km/h erlaubt und Ende mit der Fahnenstange,dann gilt das Gefährt als Leichtmofa!!!
Ein NL Motor bringt minimal 25Km/h aufgrund der anderen Übersetzung,und solche Motoren fallen dann unter den Begriff Mofa.Wenn 20Km/h in der deutschen ABE eingetragen sind ist auch ein anderes Getriebe eingebaut und sie läuft dann rd. 21,5Km/h und nicht schneller.
Aber wahrscheinlich bin ich zu blöd um das alles zu begreifen!!!
Bernhard