Nee Camillo,
ganz klar, das nur Mitführen der Versicherungspolice reicht nicht, Die ABE für unser Möfchen ist wie bei einem Auto der Fahrzeugschein und der muss ja bekanntlich auch immer mitgeführt werden.
Ist in §19 der STVZO nachzulesen.
Im Busgeldkatalog ist unter „Mitführen und Aushändigen von Papieren“ folgendes zu lesen:
„Fahrzeugschein, Führerschein oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10 Euro „
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenganz klar, das nur Mitführen der Versicherungspolice reicht nicht, Die ABE für unser Möfchen ist wie bei einem Auto der Fahrzeugschein und der muss ja bekanntlich auch immer mitgeführt werden.
Ist in §19 der STVZO nachzulesen.
Im Busgeldkatalog ist unter „Mitführen und Aushändigen von Papieren“ folgendes zu lesen:
„Fahrzeugschein, Führerschein oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10 Euro „
Gruß
Werner