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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Transport von Saxos mit Fahrzeugen (Teil 2) - Thumbnail von DomZurHeide DomZurHeide - 13.04.08 12:22 Uhr Klicks:284
Re: Transport von Saxos mit Fahrzeugen (Teil 2) - Thumbnail von franz franz - 14.04.08 14:22 Uhr Klicks:52
Hallo Saxegon!

Die Beförderungsbedingungen der Bahn AG listen Güter und Gegenstände auf, die in Personenzügen mitgenommen werden dürfen. Es ist also eine Positivliste! Im Gegensatz zur EisenbahnVerkehrsOrdnung (EVO), die Beförderungs-Verbote ausgesprochen hat, wie z.B. den Transport von Gefahrgüter/Gefahrstoffen. Das Gute daran war, dass gefährliche Stoffe, die zum Betrieb oder Antrieb von Gegenständen dienen, keine Gefahrgüter sind und würden somit nicht dem Beförderungsverbot unterliegen.(z.B. sind Autos und Motorräder keine Gefahrgüter, obwohl sie Benzin, Säure, Gifte und exlosive Stoffe (Airbags) enthalten)
Durch diesen Trick (der positiven Auflistung) umgehen die heutigen Beförderungsbedingungne diese Problematik und sagen einfach, dass nur Fahrräder und Fahrräder mit E-Antrieb in Reisezüge befördert werden dürfen.
Wenn es so wäre, wie du es geschrieben hast, dann müsste man ja nur das Benzin aus der Saxo entfernen und schon müsste die Bahn AG die Beförderung in Reisezüge erlauben. Aber dem ist nicht so !
Also ihr merkt, es ist nicht einfach mit der Bahn AG, aber ich bleibe da am Ball. Ich kann da sehr hartnäckig sein!:computer:

dom
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