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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Saxonette,- mal was rechtliches... - Thumbnail von Roland Roland - 14.09.07 23:03 Uhr Klicks:139
Hallo zusammen,
In den Anzeigen bei Ebay, wo die Saxonetten angeboten werden, liest man immer wieder, dass man mit ihnen auf Radwegen und sogar auf Waldwegen fahren darf.Gibt es dafür irgendwelche rechtlichen Grundlagen? Ich mußte mich just wüst von einem Fußgänger beschimpfen lassen, weil ich auf dem Bürgersteig( der auch gleichzeitig Radweg war) fuhr. Ich habe mal ein bisschen im Netz gesucht und unter "Leichtmofa" einen Gesetzestext gefunden, der aber auch nicht alles klärt. Hier der Link: http://www.rechtliches.de/info_LeichtMAV.html
Wenn jemand noch andere Informationen hat, wäre ich über eine Nachricht sehr dankbar!
Gruß Roland aus Unna
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Re: Saxonette,- mal was rechtliches... - Thumbnail von Gottfried Gottfried - 15.09.07 08:09 Uhr Klicks:80
Hallo Roland, im Ernstfall (Unfall) bist Du auf diesem Weg, wo Radfahrer nur geduldete Gäste der Fußgänger sind, dran.
Das ist so etwa wie verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße).
Dort darfst Du auch nur Schritttempo fahren und nur einvernehmlich Fußgänger überholen.
Auf einem richtigen Radweg sieht das natürlich anders aus.
Aber auch ich sehe bez. der Interpretation von Hilfsmofa etliche rechtliche Probleme, die im Einzelfall ggf. ein Richter entscheiden muss.
Gruß aus Laatzen - Gottfried
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Re: Saxonette,- mal was rechtliches... - Thumbnail von Roland Roland - 15.09.07 08:25 Uhr Klicks:85
Hallo Gottfried, ich sehe das genauso! Ich glaube, da hat sich ein Verkäufer bei Ebay irgend einen Text einfallen lassen, um die Saxos attraktiv erscheinen zu lassen und alle anderen kopieren sich den Text in ihre Anzeigen. Denn mal ehrlich: was hat ein Verbrennungsmotor, egal wie klein und leise, auf Waldwegen verloren....?
Gruß aus Unna, Roland
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Re: Saxonette,- mal was rechtliches... - Thumbnail von Gottfried Gottfried - 15.09.07 08:38 Uhr Klicks:69
Hallo Roland, auf den Wegen bei uns in der Leinemasch, wo ein Naherholungsgebiet ist, verbietet es m.E. allein der gesunde Menschenverstand mit Motor zu fahren, wenn andere als Spaziergänger mit Hund und Kind oder zu Pferd unterwegs sind. Die Polizei lässt mich jedenfalls auf Radweg und Straße ohne Helm und Rückspiegel bislang mit Kontrollen außer Acht, da sie wahrscheinlich die schwammige Rechtslage kennen - hoffe ich jedenfalls.
Gruß aus Laatzen - Gottfried
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Re: Saxonette,- mal was rechtliches... - Thumbnail von Roland Roland - 15.09.07 08:52 Uhr Klicks:66
Hallo Gottfried, es stellt sich natürlich die Frage, ob das Leichtmofa nur als solches gilt, wenn der Motor läuft. In Unna gibt es auch Bereiche ( Fußgängerzone), die für Fahrräder frei sind, für Mofas aber gesperrt. Wenn ich da durchradeln würde, könnte ich ( wenn ich mich nicht irre) Probleme bekommen, weil ich ja den Motor jederzeit in Betrieb nehmen könnte.
Vieleicht liest das ja jemand, der sich mit Gesetzen besser auskennt...!
Gruß aus Unna,
Roland
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Re: Saxonette,- mal was rechtliches... - Thumbnail von Gottfried Gottfried - 15.09.07 09:06 Uhr Klicks:70
Hallo Roland, genau das meine ich - wo kein Kläger, da kein Richter. Es kommt auf den Einzelfall an - und rechthaben oder Recht haben und Recht bekommen, das entscheidet ein Richter oder mehrere Instanzen.
Solange wie man sich im Straßenverkehr bewusst so verhält, dass man keinen anderen gefährdet oder behindert, ist man im Sinne des Gesetzgebers auf der richtigen Seite.
Das andere sind Unfälle - und die passieren.
Gruß aus Laatzen - Gottfried
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Re: Saxonette,- mal was rechtliches... - Thumbnail von Richard Richard - 15.09.07 20:12 Uhr Klicks:68
Hallo zusammen!
Habe mich vor vielen Jahren beim Polizeipräsidium in Nürnberg erkundigt,ob man auf ausgeschilderten Fahradwegen mit Motorbetrieb fahren darf.
Nach einigem weiterverbinden(keiner wußte bescheid)erhielt ich die Auskunft daß das Fahren auf Radwegen zulässig wäre.
Das Problem beschäftigte mich aber weiterhin,und ich habe meinen Autoclub (ACE)angerufen.Dort wurde ich mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht verbunden der nach einiger Zeit zurückgerufen hat,mit einem Gesetzestext,der unzweideutig das Fahren auf Radwegen mit laufendem Motor verbietet,aber mit ausgeschaltetem Motor erlaubt.
Jetzt könnt ihr euch selbst raussuchen was erlaubt oder nicht erlaubt ist.(Zwei Experten und zwei Meinungen).
Ich selbst behandle das Problem Pragmatisch,und fahre immer dort,wo ich die Mitmenschen und mich am wenigsten Gefährde.
Viele Grüße
Richard.
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