Hallo Roland, genau das meine ich - wo kein Kläger, da kein Richter. Es kommt auf den Einzelfall an - und rechthaben oder Recht haben und Recht bekommen, das entscheidet ein Richter oder mehrere Instanzen.
Solange wie man sich im StraĂenverkehr bewusst so verhält, dass man keinen anderen gefährdet oder behindert, ist man im Sinne des Gesetzgebers auf der richtigen Seite.
Das andere sind Unfälle - und die passieren.
GruĂ aus Laatzen - Gottfried
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenSolange wie man sich im StraĂenverkehr bewusst so verhält, dass man keinen anderen gefährdet oder behindert, ist man im Sinne des Gesetzgebers auf der richtigen Seite.
Das andere sind Unfälle - und die passieren.
GruĂ aus Laatzen - Gottfried