Hallo Roland, im Ernstfall (Unfall) bist Du auf diesem Weg, wo Radfahrer nur geduldete Gäste der Fußgänger sind, dran.
Das ist so etwa wie verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße).
Dort darfst Du auch nur Schritttempo fahren und nur einvernehmlich Fußgänger überholen.
Auf einem richtigen Radweg sieht das natürlich anders aus.
Aber auch ich sehe bez. der Interpretation von Hilfsmofa etliche rechtliche Probleme, die im Einzelfall ggf. ein Richter entscheiden muss.
Gruß aus Laatzen - Gottfried
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDas ist so etwa wie verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße).
Dort darfst Du auch nur Schritttempo fahren und nur einvernehmlich Fußgänger überholen.
Auf einem richtigen Radweg sieht das natürlich anders aus.
Aber auch ich sehe bez. der Interpretation von Hilfsmofa etliche rechtliche Probleme, die im Einzelfall ggf. ein Richter entscheiden muss.
Gruß aus Laatzen - Gottfried