Hallo Gottfried, es stellt sich natürlich die Frage, ob das Leichtmofa nur als solches gilt, wenn der Motor läuft. In Unna gibt es auch Bereiche ( Fußgängerzone), die für Fahrräder frei sind, für Mofas aber gesperrt. Wenn ich da durchradeln würde, könnte ich ( wenn ich mich nicht irre) Probleme bekommen, weil ich ja den Motor jederzeit in Betrieb nehmen könnte.
Vieleicht liest das ja jemand, der sich mit Gesetzen besser auskennt...!
Gruß aus Unna,
Roland
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Gruß aus Unna,
Roland