Auch wenn man Administrator ist,
ist man kein Richter.
Der Betrugsvorwurf ist m.E. eine grob fahrlässige Vorwegnahme eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Empört kann man ja sein. Bin ich auch. Es gibt viele Rosstäuscher, auch heute noch. Die bieten Sachen als in Ordnung an, aber wenn man genauer hinschaut, fallen einem viele Mängel auf. Täuschung und Betrug sind in der Gesetzgebung deutlich unterschieden. Und dann gibt es noch die Fahrlässigkeit.
Also ergibt sich mir zunächst das Gebot einer Zurückhaltung, bevor man so schwere Geschütze wie die eines Betrugsvorwurfs auffährt.
Rainer
ist man kein Richter.
Der Betrugsvorwurf ist m.E. eine grob fahrlässige Vorwegnahme eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Empört kann man ja sein. Bin ich auch. Es gibt viele Rosstäuscher, auch heute noch. Die bieten Sachen als in Ordnung an, aber wenn man genauer hinschaut, fallen einem viele Mängel auf. Täuschung und Betrug sind in der Gesetzgebung deutlich unterschieden. Und dann gibt es noch die Fahrlässigkeit.
Also ergibt sich mir zunächst das Gebot einer Zurückhaltung, bevor man so schwere Geschütze wie die eines Betrugsvorwurfs auffährt.
Rainer
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