§ 263
Betrug
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nun kann jeder hier für sich entscheiden, ob das was hier passiert ist, etwas mit Betrug zu tun hat oder nicht.
Noch einmal:
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!!!!
Gruß
Werner
Betrug
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nun kann jeder hier für sich entscheiden, ob das was hier passiert ist, etwas mit Betrug zu tun hat oder nicht.
Noch einmal:
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!!!!
Gruß
Werner
Keine Antwort auf diesen Beitrag möglich