Hallo Egon!
Da hast du Recht!
Die StVo schreibt vor:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das ist öffentliches Recht!
Wenn es um Schadensersatz oder Schmerzensrecht geht gereifen andere Gesetze.
Und im privatrechtlichem Streit ist es schon wichtig ein Fahrzeug zu fahren, dass nach StVZO ausgerüstet ist.
Da sind die Versicherungen gnadenlos.
Und wir fallen nicht unter das "Artenschutzgesetz" wie die Fußgänger, sondern wir haben ja eine eigene Fahrzeugversicherung.
Und du hast wiederum Recht, dass ich niemals den Ernstfall diskutieren möchte.
dom
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDa hast du Recht!
Die StVo schreibt vor:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das ist öffentliches Recht!
Wenn es um Schadensersatz oder Schmerzensrecht geht gereifen andere Gesetze.
Und im privatrechtlichem Streit ist es schon wichtig ein Fahrzeug zu fahren, dass nach StVZO ausgerüstet ist.
Da sind die Versicherungen gnadenlos.
Und wir fallen nicht unter das "Artenschutzgesetz" wie die Fußgänger, sondern wir haben ja eine eigene Fahrzeugversicherung.
Und du hast wiederum Recht, dass ich niemals den Ernstfall diskutieren möchte.
dom