Hall,
ich glaube, dass hier wohl noch etwas hinzuzufĂĽgen ist.
Fakt ist, dass sich die Saxo in einem Zustand befinden muss, der in der ABE definiert ist.
Trifft das nicht zu, "kann" die Betriebserlaubnis erlöschen!
Weiter ist klar, dass man Anbauteile an die Saxo anbringen darf. Ansonsten würden wir schon mit den Satteltaschen oder einem Plastikkoffer auf dem Gepäckträger Probleme bekommen.
Anbauteile wiederum sind nur dann durch einen technische Sachverständigen abnahmepflichtig, wenn die ABE dies ausdrücklich verlangt!
Meine ABE habe ich durchgesehen. Da wird eine Abnahme von Anbauteilen nicht verlangt!
Also spricht nichts dagegen, an eine Saxonette eine Blinkanlage anzubauen.
Die Benutzung der Anlage und die daraus möglicherweise entstehenden Konsequenzen haben ja in den vorangegangenen Postings bereits ausreichend Beachtung gefunden.
Hugh! Es ist wieder sehr warm hier!
GruĂź
Egon
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenich glaube, dass hier wohl noch etwas hinzuzufĂĽgen ist.
Fakt ist, dass sich die Saxo in einem Zustand befinden muss, der in der ABE definiert ist.
Trifft das nicht zu, "kann" die Betriebserlaubnis erlöschen!
Weiter ist klar, dass man Anbauteile an die Saxo anbringen darf. Ansonsten würden wir schon mit den Satteltaschen oder einem Plastikkoffer auf dem Gepäckträger Probleme bekommen.
Anbauteile wiederum sind nur dann durch einen technische Sachverständigen abnahmepflichtig, wenn die ABE dies ausdrücklich verlangt!
Meine ABE habe ich durchgesehen. Da wird eine Abnahme von Anbauteilen nicht verlangt!
Also spricht nichts dagegen, an eine Saxonette eine Blinkanlage anzubauen.
Die Benutzung der Anlage und die daraus möglicherweise entstehenden Konsequenzen haben ja in den vorangegangenen Postings bereits ausreichend Beachtung gefunden.
Hugh! Es ist wieder sehr warm hier!
GruĂź
Egon