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Allgemeines Quasselforum

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Hallo.

Ich suche seit Jahren immer wieder mal nach Fakten zum ziehen von Anhängern hinter Mofas.
Angeblich wie bei Fahrrädern.
Dann schreiben aber Einige in Foren, die AHK muss per Einzelabnahme von TÃœV, DEKRA etc. zugelassen werden.
Und es gäbe eine maximale Breite von 1m.
Bei Fahrrädern ist diese Breite sofern sie bestand, aber 2017 gefallen:
Zitat:
"Regelmäßig wird die Meinung vertreten, es seien nicht die allgemeinen Regelungen anzuwenden. Es wird gefordert, die Vorschriften nach § 32 StVZO, Absatz 9 anzuwenden.
Begründet wird dies damit, Fahrräder seien bei sinngemäßer Auslegung nicht motorisierte Krafträder, daher wie Krafträder zu behandeln.
Außerdem wird angeführt, die Maße von 1 m Breite, 4 m Länge und 2,5 m Höhe würden besser zu Fahrrädern passen.
Diese Rechtsauffassung widerspricht dem 2017 neu eingeführten § 67a StVZO (lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern), der ausdrücklich Anhänger mit einer Breite über 1 m erwähnt.
Aus der Existenz einer Beleuchtungsvorschrift für Anhänger solcher Breite folgt, dass diese prinzipiell für den Straßenverkehr zugelassen sein müssen."

( https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradanhänger )

https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradanhänger:
Und dort steht:
Zitat:
Für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor (FmH) gilt speziell die Regelung des § 61a StVZO.
Sofern die dort genannten Voraussetzungen eingehalten werden, werden Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt.
Jedoch werden Fahrräder mit Hilfsmotor in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht mehr erwähnt, weshalb strittig ist, welche Fahrzeuge genau darunter fallen.


Wenn das für Mofas bis 50ccm und 25kmh gilt, könnte ich jeden beliebigen Anhänger mit 2,55m Breite, 4m Höhe und (mit Fahrzeug) 12m Länge ziehen. Auch PKW-Anhänger, auch Wohnwagen.
Theoretisch.
Was die 50mm-Kupplung statt 25mm-Kupplung angeht, wäre die in jedem Fall besser. Auch am Fahrrad.
Das hat auch der Gesetzgeber erkannt:
Zitat:
"Kupplungssysteme mit einem Kupplungskugeldurchmesser von 25 mm sind noch für Zweiräder bis 125 cm³ zulässig (auch nachträglich), die vor Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG bereits in Betrieb waren (sog. Hebie M1 Kraftrad-Anhängerkupplung mit der ABG-Nr. H 560); diese ist jedoch an erstmals in Verkehr gekommenen Fahrzeugen ab dem Stichtagsdatum dieser Richtlinie nicht mehr zulässig, vgl. § 43 Abs. 5 StVZO in Verbindung mit Kapitel 10, Anhang I, Anlage 1 bis 3der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 226 vom 18. August 1997, S. 1)."


Ist nur noch die Frage, fallen auch Mofas unter die Regel, oder nur Saxonette, Elektro-"Leichtmofa" etc.?
Und wenn es nur solche 20kmh-Fahrzeuge die man auch ohne Helm fahren kann sind, welche wären das heute insgesamt?

Wenn das so wäre, darf ich mir zwar so etwas hinter ein Mofa hängen, aber darf es maximal 1m breit bauen:
https://www.motorradonline.de/roller/vespa-mit-mini-wohnwagen/
Aber bis 4m hoch, und abzüglich dem Mofa 12m lang.
Das ist doch Sch...... Aber wenn der Gesetzgeber es so will ;-D.
Das erscheint mir weniger sicher, als wenn ich es 1,5m oder 2m breit machen würde.
Zumindest für einen Wohnwagen wäre etwas seitlich ausziehbares denkbar.
Denn dessen Raum nutzt man ja erst am Ziel.

Mofas haben den Vorteil dass gedrosselte Roller evtl. 2kW haben.
Eine Saxonette nur 0,5kW.
Für ein Elektro-Leichtmofa kenne ich den Wert nicht.
Chat-GPT behauptet es waren "0,5kW bis 4kW".
Kann ich nicht glauben.
Chat-GPT behauptet auch, eine Saxonette habe 2kW...

Irgendwo, aber nicht auf Wikipedia geistern auch "30ccm" herum.
Gibt es für 20kmh-Hilfsmotor-Fahrräder diese Hubraum-Grenze?

Aber hinter einer Saxonette etc. dürfte ich auch PKW-Anhänger und PKW-Wohnwagen ziehen!?
Denn mit dem Fahrrad ist das ja nicht verboten...
Wenn es mit Fahrrädern absolut gleich gestellt ist, wäre das so.
Keine Abnahme der AHK, und keine Breitenbeschränkung. Außer die 2,55m die für alle Fahrzeuge gelten.
Auch ein Höchstgewicht gäbe es nicht. Das gäbe es aber auch beim normalen Mofa nicht.

Die einzige Alternative zu Hilfsmotor-Fahrrädern (außer Mofas haben nicht diese 1m-Grenze, und die AHK muss nicht per Einzelabnahme erlaubt werden) und heute scheinbar "Leichtmofa"-Elektrofahrräder (mit Verbrenner werden wohl nicht mehr gebaut?!?) wäre noch ein Pedelec.
In Berlin hat jemand dieses Ding mit 5m Länge und evtl. 1,5-2m Breite gebaut.
So groß wie ein Minivan wie ein Chrysler Grand Voyager.
Finde leider aktuell keine Seite mehr dazu.
Oder diese "XYZ-Cargo"-Dinger.
Aber da muss man natürlich immer treten.
Und um dann nicht liegen zu bleiben (ohne die 250W wohl übel schwer), muss man auch noch fett und teuer Camping-Lithium-Akku(s) dabei haben.
Und zur Sicherheit 1, 2, 3 PV-Paneele drauf.
Da nur Gepäck, dürfte man auch einen Generator mitführen, und den auch ohne TÜV etc. aus einer Gasflasche versorgen...

Werden solche modernen elektrischen Leichtmofas heute auch als "E-Bikes" bezeichnet?
Oder gibt es zwei Arten "E-Bikes", einmal 20kmh, und einmal 45kmh (Roller)?
Das Problem an diesen modernen "Leichtmofa" mit Strom ist die Reichweite.
Für solche Anhänger-Fahrten, evtl. über 30, 50, 100, 200km müsste man extern Strom zuführen. Bei einem eh großen Anhänger z.B. per PV-Modulen oder dem erwähnten Generator. Auch ohne eigenen teuren Lithium-Speicher oder unpraktisch schweren Bleibatterien, zumindest als Live-Versorgung während der Fahrt.


Der Unterschied 20kmh vs. 25kmh wirkt auch ziemlich willkürlich.
Hilfsmotor-Fahrräder dürfen nur 20kmh, aber Pedelecs 25kmh.
Aber auch die 45kmh sind eine Absenkung von 50kmh (zugleich eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Stadt), die nutzlos wirkt.
Als ob die 5kmh jeweils in Sachen Sicherheit einen Unterschied machen.



Grüße.
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