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Allgemeines Quasselforum

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Hallo.

Ich suche seit Jahren immer wieder mal nach Fakten zum ziehen von Anhängern hinter Mofas.
Angeblich wie bei Fahrrädern.
Dann schreiben aber Einige in Foren, die AHK muss per Einzelabnahme von TÃœV, DEKRA etc. zugelassen werden.
Und es gäbe eine maximale Breite von 1m.
Bei Fahrrädern ist diese Breite sofern sie bestand, aber 2017 gefallen:
Zitat:
"Regelmäßig wird die Meinung vertreten, es seien nicht die allgemeinen Regelungen anzuwenden. Es wird gefordert, die Vorschriften nach § 32 StVZO, Absatz 9 anzuwenden.
Begründet wird dies damit, Fahrräder seien bei sinngemäßer Auslegung nicht motorisierte Krafträder, daher wie Krafträder zu behandeln.
Außerdem wird angeführt, die Maße von 1 m Breite, 4 m Länge und 2,5 m Höhe würden besser zu Fahrrädern passen.
Diese Rechtsauffassung widerspricht dem 2017 neu eingeführten § 67a StVZO (lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern), der ausdrücklich Anhänger mit einer Breite über 1 m erwähnt.
Aus der Existenz einer Beleuchtungsvorschrift für Anhänger solcher Breite folgt, dass diese prinzipiell für den Straßenverkehr zugelassen sein müssen."

( https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradanhänger )

https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradanhänger:
Und dort steht:
Zitat:
Für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor (FmH) gilt speziell die Regelung des § 61a StVZO.
Sofern die dort genannten Voraussetzungen eingehalten werden, werden Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt.
Jedoch werden Fahrräder mit Hilfsmotor in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht mehr erwähnt, weshalb strittig ist, welche Fahrzeuge genau darunter fallen.


Wenn das für Mofas bis 50ccm und 25kmh gilt, könnte ich jeden beliebigen Anhänger mit 2,55m Breite, 4m Höhe und (mit Fahrzeug) 12m Länge ziehen. Auch PKW-Anhänger, auch Wohnwagen.
Theoretisch.
Was die 50mm-Kupplung statt 25mm-Kupplung angeht, wäre die in jedem Fall besser. Auch am Fahrrad.
Das hat auch der Gesetzgeber erkannt:
Zitat:
"Kupplungssysteme mit einem Kupplungskugeldurchmesser von 25 mm sind noch für Zweiräder bis 125 cm³ zulässig (auch nachträglich), die vor Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG bereits in Betrieb waren (sog. Hebie M1 Kraftrad-Anhängerkupplung mit der ABG-Nr. H 560); diese ist jedoch an erstmals in Verkehr gekommenen Fahrzeugen ab dem Stichtagsdatum dieser Richtlinie nicht mehr zulässig, vgl. § 43 Abs. 5 StVZO in Verbindung mit Kapitel 10, Anhang I, Anlage 1 bis 3der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 226 vom 18. August 1997, S. 1)."


Ist nur noch die Frage, fallen auch Mofas unter die Regel, oder nur Saxonette, Elektro-"Leichtmofa" etc.?
Und wenn es nur solche 20kmh-Fahrzeuge die man auch ohne Helm fahren kann sind, welche wären das heute insgesamt?

Wenn das so wäre, darf ich mir zwar so etwas hinter ein Mofa hängen, aber darf es maximal 1m breit bauen:
https://www.motorradonline.de/roller/vespa-mit-mini-wohnwagen/
Aber bis 4m hoch, und abzüglich dem Mofa 12m lang.
Das ist doch Sch...... Aber wenn der Gesetzgeber es so will ;-D.
Das erscheint mir weniger sicher, als wenn ich es 1,5m oder 2m breit machen würde.
Zumindest für einen Wohnwagen wäre etwas seitlich ausziehbares denkbar.
Denn dessen Raum nutzt man ja erst am Ziel.

Mofas haben den Vorteil dass gedrosselte Roller evtl. 2kW haben.
Eine Saxonette nur 0,5kW.
Für ein Elektro-Leichtmofa kenne ich den Wert nicht.
Chat-GPT behauptet es waren "0,5kW bis 4kW".
Kann ich nicht glauben.
Chat-GPT behauptet auch, eine Saxonette habe 2kW...

Irgendwo, aber nicht auf Wikipedia geistern auch "30ccm" herum.
Gibt es für 20kmh-Hilfsmotor-Fahrräder diese Hubraum-Grenze?

Aber hinter einer Saxonette etc. dürfte ich auch PKW-Anhänger und PKW-Wohnwagen ziehen!?
Denn mit dem Fahrrad ist das ja nicht verboten...
Wenn es mit Fahrrädern absolut gleich gestellt ist, wäre das so.
Keine Abnahme der AHK, und keine Breitenbeschränkung. Außer die 2,55m die für alle Fahrzeuge gelten.
Auch ein Höchstgewicht gäbe es nicht. Das gäbe es aber auch beim normalen Mofa nicht.

Die einzige Alternative zu Hilfsmotor-Fahrrädern (außer Mofas haben nicht diese 1m-Grenze, und die AHK muss nicht per Einzelabnahme erlaubt werden) und heute scheinbar "Leichtmofa"-Elektrofahrräder (mit Verbrenner werden wohl nicht mehr gebaut?!?) wäre noch ein Pedelec.
In Berlin hat jemand dieses Ding mit 5m Länge und evtl. 1,5-2m Breite gebaut.
So groß wie ein Minivan wie ein Chrysler Grand Voyager.
Finde leider aktuell keine Seite mehr dazu.
Oder diese "XYZ-Cargo"-Dinger.
Aber da muss man natürlich immer treten.
Und um dann nicht liegen zu bleiben (ohne die 250W wohl übel schwer), muss man auch noch fett und teuer Camping-Lithium-Akku(s) dabei haben.
Und zur Sicherheit 1, 2, 3 PV-Paneele drauf.
Da nur Gepäck, dürfte man auch einen Generator mitführen, und den auch ohne TÜV etc. aus einer Gasflasche versorgen...

Werden solche modernen elektrischen Leichtmofas heute auch als "E-Bikes" bezeichnet?
Oder gibt es zwei Arten "E-Bikes", einmal 20kmh, und einmal 45kmh (Roller)?
Das Problem an diesen modernen "Leichtmofa" mit Strom ist die Reichweite.
Für solche Anhänger-Fahrten, evtl. über 30, 50, 100, 200km müsste man extern Strom zuführen. Bei einem eh großen Anhänger z.B. per PV-Modulen oder dem erwähnten Generator. Auch ohne eigenen teuren Lithium-Speicher oder unpraktisch schweren Bleibatterien, zumindest als Live-Versorgung während der Fahrt.


Der Unterschied 20kmh vs. 25kmh wirkt auch ziemlich willkürlich.
Hilfsmotor-Fahrräder dürfen nur 20kmh, aber Pedelecs 25kmh.
Aber auch die 45kmh sind eine Absenkung von 50kmh (zugleich eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Stadt), die nutzlos wirkt.
Als ob die 5kmh jeweils in Sachen Sicherheit einen Unterschied machen.



Grüße.
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Diese "Bußgeld..."-Seiten kenne Ich.
Das sind nur Journalisten.
Liefern aber auch keine Antworten.
Erstens sind die Maße dort schon mal falsch (es gibt keine besondere Höhen- und Längen-Beschränkung, die liegt bei 4m und 12m), zweitens geht es um "Mofa", nicht um "Leichtmofa" und Fahrrad mit Hilfsmotor".

Daher zitierte ich auch von Wikipedia zu Motorrad-Anhängern:
Zitat:
Für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor (FmH) gilt speziell die Regelung des § 61a StVZO.
Sofern die dort genannten Voraussetzungen eingehalten werden, werden Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt.
Jedoch werden Fahrräder mit Hilfsmotor in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht mehr erwähnt, weshalb strittig ist, welche Fahrzeuge genau darunter fallen.


Das deutet schon mal darauf hin, dass zumindest für Leichtmofas bzw. Fahrrädern mit Hilfsmotor wegen "Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern" die Maße und vermutlich/hoffentlich Einzelabnahme-Freiheit wie beim Fahrrad gelten.

Unsicher ist es aber speziell beim Mofa was Einzelabnahme (der AHK) und Breite (max. 1m oder wie beim Fahrrad max. 2,55m) angeht.
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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor
Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn
1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder
2. die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die Vorschriften über Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.
FmH werden nicht wie Fahrräder behandelt, sofern Anhänger neuer als 31.03.1961, sondern wie Kleinkrafträder
----------------
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
...
(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:
1. Breite:
a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,
2. Höhe: 2,50 m,
3. Länge: 4,00 m.
Die Saxonette fällt unter 1. b). Ein Anhänger darf daher 1 m breit, 2,5 m hoch und 4 m lang sein.
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Der Text auf der Webseite des Bundesamt für Justiz:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor


Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn

1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder

2. die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die Vorschriften über Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.


Punkt Eins und Zwei sind oder-Regeln.
Punkt Zwei bezieht sich sogar auf Fahrzeuge die schneller als 25kmh sind.

Ist noch die Frage, gehört der letzte Satz zu 2, oder ist der wieder allgemein.
Denn hinter "2." macht der wenig Sinn.
Da direkt hinter "2." ein größerer Leerraum bzw. Tab ist, könnte man den letzten Satz auf das ganze Gesetz beziehen.

Grundsätzlich ist aber seltsam dass dort nur von "25kmh" die Rede ist, denn das sind Mofas mit Helmpflicht, und nicht 20kmh-Leichtmofas.

Wenn man den Absatz in Wikipedia ein paar mal liest, kann man darin zumindest erkennen was der Autor des Artikel gemeint haben könnte.
Dass es typisch Deutsche Honks gibt, die vom Gefühl her meinen man sollte trotz anders lautendem Gesetz "sinngemäß" die Größenregeln für Motorräder anwenden.
Also angeblich max. 2,5m Höhe und 4m Länge sowie 1m Breite.
Ähnlich denen die meinen es wäre illegal Menschenfleisch zu essen, oder einen allgemein die Polizei beleidigenden Spruch auf sein Auto oder als Banner an den Balkon zu hängen.
Beides ist legal.


Allerdings steht im Artikel für Motorräder:
Zitat:
Die Breite eines Motorradanhängers darf 100 cm nicht überschreiten,[39] für die maximale Länge und Höhe gelten die allgemeinen Beschränkungen für Fahrzeuge aller Art.[40] Zulassungs- und versicherungsfreie Motorradanhänger dürfen nicht von PKWs gezogen werden.


Demnach gelten auch für "Krafträder" nicht diese 2,5m Höhe und 4m Länge, sondern 4m Höhe und 12m Länge (abzüglich Länge des Zugfahrzeug).

Was Leichtmofas angeht, bin ich versucht anzunehmen dass diese 20kmh-Fahrzeuge doch nicht wie Fahrräder zu bewerten sind, was die Maße angeht.
Zumindest die Breite.
Aber das sollten ein, zwei, drei Juristen aus dem Verkehrsrecht beurteilen, nicht Journalisten und Foristen...

Ohne den Breitenvorteil sähe Ich keinen Vorteil eines "FmH", außer dem Vebrauch ganz ohne Last. Angeblich 1,6l, in einem Inserat einer Saxonette stand sogar 1l/100km.
Falls bei Mofas die Kupplung eine Einzelabnahme benötigt (die ein Witz wäre, weil es ja keine standardisierten Orte gibt oder Fahrrad-AHK Seriennummer etc. haben), wäre das noch ein Punkt für Leichtmofas, falls die keine benötigen.

Ich kann verstehen dass Menschen auswandern.
Auch wegen solcher "Kleinigkeiten".
Die breiten Teardrop-Anhänger in den USA sind auch kippsicherer.
Statt dessen muss ich in Deutschland einen Anhänger bauen der 1m breit, aber bis zu 4m hoch und an die 10m lang ist...
So eine 1m breite leichte Wand mit bis zu 4m Höhe ist auch bei Wind viel anfälliger zu kippen...

Eine letzte Möglichkeit gäbe es noch über 1m Breite zu kommen.
Das ist aber dann wieder Treten, treten, treten.
Aber zumindest mit 250W-Unteresützung. Ein Pedelec.
Dahinter kann auch ein 2,5m breiter, 4m hoher und ~10m langer Wohnwagen hängen. In dem auch ein Haufen Blei- oder Lithium-Akkus oder sogar Benzin-Generator (auch DIY mit Gas versorgt) die Leistung per Kabel liefert...

Ich habe ja schon gefühlte 150Kg ungebremst hinter einem Pedelec in einem normalen Fahrradanhänger gezogen.
Oder leichter, aber breiter den PKW-Sportanhänger.
Solange man noch eine gute Ladung hat, ziehen sich auch solche Gewichte mit einem Pedelec als völlig untrainierter der nach drei Kniebeugen am Japsen wäre. Nur bei Steigungen wird es problematisch, kann und würde der kleine 250W-Motor durchbrennen.
Keine Ahnung welche Lösung es da gäbe. Eine Navi die alle Steigungen umfährt evtl. O_o.

Statt die Regeln ohne Prüfung eines Sicherheits-Vorteil beizubehalten oder zu verschärfen sollten die auf den Prüfstand gestellt werden.
Das wäre auch ein Thema für die "Lastenrad-Grünen".

Beispielhaft ist eine Petition die Maße hinter Motorrädern zu erhöhen, zumindest die Breite.
Die Regierung fragte den Dt. Motorrad-Herstellerverband was die davon halten, und die sagten nur sie haben keine Daten über die Fahreigenschaften und es gäbe keinen Markt in Deutschland dafür.
Nach so einem "Dick-Move" der Dt. Industrie hätten Motorradmagazine etc. zu einem Boykott Dt. Hersteller aufrufen sollen.
Wenn solch ein Begehren Erfolg hätte, müsste es auch Mofas und Leichtmofas betreffen was die Breite angeht...
Es müsste nur Druck aus der Grün-Roten Regierung geben...
Daten zu den Fahreigenschaften gibt es im Ausland genug.
Z.B. den USA.
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Ich muss Dir recht geben:
Warum verweist § 61 a nicht gleich auf § 32 (9), sondern
definiert FmH zu Fahrrädern, ohne dass deren Anhänger-
maße in der gesamte STVZO irgendwo spezifisch bestimmt
sind? Genaugenommen ist § 61 a überflüssig und eine klare
Regelung für Fahrradanhängermaße müsste her.
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Das Problem bei dieser komplexen Geschichte ist doch, wem? interessiert das? Keinem, solange sich dadurch oder damit niemand beschäftigen muss. Wenn hier schon Paragraphen zitiert werden die keine endgültigen Resultate hervorbringen, was soll dann der Polizist erst dazu sagen der es kontrollieren soll? Der wird die Augen verdrehen und versuchen schnell den Blinker zusetzen und weg. Solange sich da keinen erheblichen Schaden daraus entwickelt wird es wohl in Hundert Jahren noch so sein. Es fahren geschätzter Weise 5000 Saxonetten durch Deutschland. Ok es gibt wesentlich mehr aber die fahren ja nicht alle. Und wie viele von denen fahren denn mit AHK? Nachdenkliche Grüße Anton
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