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Allgemeines Quasselforum

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Ich muss Dir recht geben:
Warum verweist § 61 a nicht gleich auf § 32 (9), sondern
definiert FmH zu Fahrrädern, ohne dass deren Anhänger-
maße in der gesamte STVZO irgendwo spezifisch bestimmt
sind? Genaugenommen ist § 61 a überflüssig und eine klare
Regelung für Fahrradanhängermaße müsste her.
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