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Allgemeines Quasselforum

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Diese "Bußgeld..."-Seiten kenne Ich.
Das sind nur Journalisten.
Liefern aber auch keine Antworten.
Erstens sind die Maße dort schon mal falsch (es gibt keine besondere Höhen- und Längen-Beschränkung, die liegt bei 4m und 12m), zweitens geht es um "Mofa", nicht um "Leichtmofa" und Fahrrad mit Hilfsmotor".

Daher zitierte ich auch von Wikipedia zu Motorrad-Anhängern:
Zitat:
Für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor (FmH) gilt speziell die Regelung des § 61a StVZO.
Sofern die dort genannten Voraussetzungen eingehalten werden, werden Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt.
Jedoch werden Fahrräder mit Hilfsmotor in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht mehr erwähnt, weshalb strittig ist, welche Fahrzeuge genau darunter fallen.


Das deutet schon mal darauf hin, dass zumindest für Leichtmofas bzw. Fahrrädern mit Hilfsmotor wegen "Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern" die Maße und vermutlich/hoffentlich Einzelabnahme-Freiheit wie beim Fahrrad gelten.

Unsicher ist es aber speziell beim Mofa was Einzelabnahme (der AHK) und Breite (max. 1m oder wie beim Fahrrad max. 2,55m) angeht.
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