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Allgemeines Quasselforum

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Gelöscht - Thumbnail von Ruth1 Ruth1 - 12.02.16 10:44 Uhr Klicks:38
Gelöscht von Herbert
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von Mitschy Mitschy - 12.02.16 12:58 Uhr Klicks:39
Das Thema hatten wir schon mal,geh doch im Menü unter Suche
Blinker eingeben dann kannst du lesen.

Gruß Mitschy
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Gelöscht - Thumbnail von Ruth1 Ruth1 - 12.02.16 14:38 Uhr Klicks:35
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von nobile nobile - 12.02.16 15:17 Uhr Klicks:38
Aber Ruth wenn der Motor so stark abbremst wie Du es beschreibst
dann stimmt aber etwas mit der Kupplung nicht,oder?
Paul:eek:
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Gelöscht - Thumbnail von Ruth1 Ruth1 - 12.02.16 16:29 Uhr Klicks:36
Gelöscht von Herbert
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http://www.hilfsmotor.eu/galleryimages/lajY6495.jpg
Hallo Ruth schau mal in meine Galerie habe nur hinten Blinker

Grus Wolfgang
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 12.02.16 17:04 Uhr Klicks:38
Bitte denkt daran, dass die Blinker in D nicht zugelassen sind, obwohl sie sicherlich sinnvoll sind.

Gruß

Herbert
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Gelöscht - Thumbnail von Ruth1 Ruth1 - 12.02.16 18:40 Uhr Klicks:33
Gelöscht von Herbert
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 12.02.16 19:14 Uhr Klicks:35
Hallo Ruth,

betreiben darfst du sie ja, soweit ich weiß, du musst aber trotzem den Arm ausstrecken. Das ist so Vorschrift, weil die Batterien ja ausfallen könnten.

Gruß

Herbert
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Gelöscht - Thumbnail von Ruth1 Ruth1 - 12.02.16 19:23 Uhr Klicks:33
Gelöscht von Herbert
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von Düwel Düwel - 13.02.16 00:32 Uhr Klicks:33
Mit Tempomat kann man auch etwas schneller abbiegen..ob der in D zugelassen ist weiss ich allerdings nicht.

Gruß, Stefan
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von Mitschy Mitschy - 13.02.16 00:36 Uhr Klicks:36
:up: :up: :up:
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Hallo Herbert ich fahre schon 2 Jahre mit den Blinkern
wurde von der Polizei nicht bemängelt

Gruß
Wolfgang
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 15.02.16 08:10 Uhr Klicks:26
Hallo Wolfgang,

verboten sind sie ja nicht. Nach meinen Recherchen muss man aber zusätzlich mit dem Arm die Richtungsänderung anzeigen.

Es gibt eben Vorschriften, die man manchmal nicht ganz nachvollziehen kann - und wohl auch die Polizei nicht.

So berichteten mir Saxonettenfreunde von einem Erlebnis in Hamburg: Auf einer stark befahrenen Strasse sind sie mit den Saxoneten gefahren, wie es ja innerorts Vorschrift ist. Sie sind von der Polizei angehalten und auf den Radweg verwiesen worden, da die Strasse zu gefährlich sei. Sicherlich war das eine vernünftige Entscheidung der Polizei, obwohl das Gesetz eine ander Bestimmung vorsieht.

Gruß

Herbert

Gruß

Herbert
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von - 15.02.16 08:53 Uhr Klicks:22
Stellt sich dann die Gegenfrage.
Wenn die Blinker montiert sind, müssen die dann benutzt werden? Gr. Molly
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Im Bußgeldkatalog für Fahrräder ist folgendes zu lesen:
„Abbiegen - § 9 Abs. 1 u. 2 STVO
Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen
10€
mit Behinderung 10€
mit Gefährdung 30€
mit Unfall 35€“

§ 9 STVO:
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

Es ist noch nicht einmal definiert, dass beim Fahrtrichtungswechsel der Arm benutz werden muss, lediglich „rechtzeitig und deutlich“ Wobei der Arm sicherlich naheliegend ist, womit denn sonst?
Interessant ist auch in
Absatz (1)
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Wenn sich also der Bußgeldkatalog für Fahrräder auf den § 9 der STVO beruft, kann einen Blinker-Anlage am Fahrrad nicht verboten sein.

Bußgeld-Katalog:
https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Steinfurt/Bussgeldkatalog_Radfahrer_Stand_Mai_2014.pdf

@Herbert.
Wie kommst du nur drauf, das zu den Blinkern zusätzlich der Arm als Richtungsweiser benutz werden muss, das muss ein Mofafahrer doch auch nicht.
Auf jeden Fall gibt es darüber, im Paragraphen- Dschungel keinerlei Hinweise.
Gruß
Werner
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 15.02.16 09:10 Uhr Klicks:24
Hallo Werner,

irgendwo hatte ich es gelesen. Das Arm-Heraushalten hängt damit zusammen, dass die Blinkeranlage ja auch mal ohne Strom sein könnte.
Ich muss jetzt erst zum Arzt. Danach werde ich versuchen, den entsprechenden Paragraphen zu finden.

Gruß

Herbert
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Hallo Herbert,
ohne Strom kann doch die Blinkanlage eines Motorades oder Mofas auch sein, die Fahrer müssen deswegen doch auch nicht zusätzlich zu den Blinkern immer auch den Arm benutzen. Das ist doch nur logisch beim Ausfall einer Blinkanlage.
Dazu habe ich lange gesucht, aber nichts Rechtliches gefunden.
Gruß
Werner
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Gelöscht - Thumbnail von Ruth1 Ruth1 - 15.02.16 09:37 Uhr Klicks:22
Gelöscht von Herbert
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Gelöscht - Thumbnail von - 15.02.16 09:47 Uhr Klicks:21
Gelöscht von Herbert
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Hallo Ede,
eine im deutschen Straßenverkehr absolut unübliche Vorgehensweise. Der entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, sowohl als auch der Nachfolgende muss das ja erkennen können.
Ich kann mir das auch gar nicht vorstellen, wie macht man so was?
Nähere Erklärung oder Bild wäre das sehr hilfreich.
Gruß
Werner
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Gelöscht - Thumbnail von Ruth1 Ruth1 - 15.02.16 10:27 Uhr Klicks:20
Gelöscht von Herbert
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Gelöscht - Thumbnail von - 15.02.16 10:47 Uhr Klicks:22
Gelöscht von Herbert
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von BerndW BerndW - 15.02.16 10:48 Uhr Klicks:21
Mein Fahrlehrer hat mir vor Jahrzehnten vorgemacht wie man auch beim Autofahren, falls die Blinker aus welchem Grund auch immer ausgefallen seien sollten mit den Armen die Fahrtrichtung anzeigen kann, nicht nur nach links, sondern auch nach rechts!!! Zieht zwar bescheuert aus, ist aber eindeutig, darauf kommt es aber nur an!!!

Gruß Bernd
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Hallo
In §54 Stvzo steht,dass Blinker montiert werden dürfen,wenn sie den Vorschriften entsprechen . Das heißt unter anderem: paarweise vorne und hinten ,sowie mit den dort angegebenen Abständen ,richtiger Frequenz,Überwachungsmöglichkeit,Rundumsichtbarkeit...
Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, sind es dann Fahrtrichtungsanzeiger im Sinne des Gesetzes.
Gruß Christof
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 15.02.16 11:36 Uhr Klicks:23
Hallo Werner,

hier hatte ich es gelesen
http://www.stern.de/noch-fragen/werden-blinker-fuers-fahrrad-im-strassenverkehr-anerkannt-oder-zaehlt-fuer-das-abbiegen-nach-wie-vor-der-arm-1000342442.html

Ist aber auch "nur" ein Forumbeitrag und kein Gesetz.

Gruß

Herbert
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Hallo Ede,
vielen Dank für die Mühe die du dir mit der Zeichnung gemacht hast.
Das funktioniert bei mir aber nicht, weil, zu kurze Arme und zu dicken Bauch. :skeptisch: :lachtot:
Gruß
Werner
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Hallo Herbert,
da schreibt einer:
„Meines Wissens nach, sind die Blinker noch nicht zugelassen und du musst beim Abbiegen nach wie vor den Arm ausstrecken.“
Da frag ich mich, woher hat er sein Wissen?

Wenn die Blinker so angebracht sind, wie Christoph es schreibt, also nach Angaben des § 54 der STVO, so steht das Benutzen von Blinkern am Fahrrad nichts im Wege. Jedenfalls gibt es kein Gesetzt das das verbietet. Meiner Meinung nach jedoch befinden wir uns mit der ganzen Sache in einem Graubereich, weil es dazu keine verbindlichen Verordnungen gibt.
Gruß
Werner
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von - 15.02.16 12:57 Uhr Klicks:21
EDEEEEE. Dein Bild gehört in den anderen thread.
Ich finde Du darfst da ruhig mitmachen:freu: Gr. Molly
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Ein weiteres Problem mit den Blinkern ist, dass wir von Autofahrern als Radfahrer wahrgenommen werden .
Man erwartet von Radfahrern Handzeichen und nimmt Blinker
weniger wahr.Das ,so meine ich ,ist der Grund warum Radfahrer nach §54 Stvzo nicht zu den Fahrzeugen gehören,die eine Blinkanlage montieren dürfen und als Fahrtrichtungsanzeige tauglich wäre
Also ich bleib bei Handzeichen!
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Gelöscht - Thumbnail von Ruth1 Ruth1 - 15.02.16 14:41 Uhr Klicks:20
Gelöscht von Herbert
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Tschuldigung ,ich meinte den $54Stvzo .Habs schon korrigiert.
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§ 54 STVO behandelt Zusatztafeln,
du meinst sicher § 54 STVZO.

Dort heißt es:
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1. einachsigen Zugmaschinen,
2. einachsigen Arbeitsmaschinen,
3. offenen Krankenfahrstühlen,
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor.

Dort steht „nicht erforderlich“,
von „nicht montieren dürfen“ steh da nichts!!

Weiter ist zu lesen:
(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
Also durchaus erlaubt!!

Gruß
Werner
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Oje die verdammten Paragrafen...habs korrigiert
Also ich hab es so verstanden,dass (5) alle Fahrzeuge auflistet,bei denen eine Blinkanlage nicht erforderlich ist.
(6) sagt nun für diese aufgelisteten AUS ,DASS die Blinker DEN VORSCHRIFTEN ENTSPRECHEN MÜSSEN . Tun sie das,sind es Fahrtrichtungsanzeiger.Fahrräder werden nicht aufgeführt.Wenn man also Blinker montiert ist das bei Fahrrädern vielleicht erlaubt, man muß aber auch Handzeichen geben.Bei Hilfsmotorädern genügen vorschriftsmäßig montierte Blinker .
So sehe ich das ,bin aber kein Jurist und kann mich irren
Gruß Christof
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Muß mich nochmals korrigieren.
Der Paragrapf behandelt nur Kraftfahrzeuge und Anhänger ,also was ich zu Fahrrädern geschrieben habe stimmt so nicht.
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Gelöscht - Thumbnail von Ruth1 Ruth1 - 15.02.16 17:08 Uhr Klicks:24
Gelöscht von Herbert
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Re: Hat einer von euch Blinker am Möfchen - Thumbnail von Krischi Krischi - 15.02.16 18:00 Uhr Klicks:23
Kinder, Kinder, "Hand raushalten", "Blinker setzen", alles schön und gut, aber geht auch mit der Zeit so wie wir hier in Bremen. Wir haben hier eigene Fahrspuren zum Abbiegen, allseits bekannt, klar geregelt. Ist ne ganz sichere Sache - ok, bis auf das Reißverschlußverfahren:

http://www.hilfsmotor.eu/galleryimages/q86AmeO7.jpg

Wo das noch nicht so eindrücklich baulich umgesetzt werden konnte, schaffen Lichtsignalanlagen und Fußbodenmalereien Klarheit:

http://www.hilfsmotor.eu/galleryimages/GoamNYUN.jpg

http://www.hilfsmotor.eu/galleryimages/sWRFeut4.jpg

Wie ihr seht, in Bremen hat die Zukunft begonnen.

PS: Und wir stehen im Halbfinale gegen die Bayern.
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In der STVZO § 67, (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern)
steht in Absatz 2 geschrieben:

An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

Was also nicht vorgeschrieben und nicht für Zulässig erklärt wurde, darf auch nicht installiert werden.
Also Blinker an reinen Fahrrädern nicht erlaubt!
Anders sieht es aus mit Fahrrädern mit Hilfsmotor, s.o.
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Gelöscht - Thumbnail von Ruth1 Ruth1 - 15.02.16 18:20 Uhr Klicks:24
Gelöscht von Herbert
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Jetzt aber ist gut mit der Paragraphenreiterei, lasst uns zu ernsten Themen zurückkehren :jumpgrin:
Gruß
Werner
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Gelöscht - Thumbnail von ohnedrehzahl ohnedrehzahl - 15.02.16 19:42 Uhr Klicks:11
Gelöscht von ohnedrehzahl
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Hallo Werner, :up: :up: :up:
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