Hallo Herbert,
da schreibt einer:
„Meines Wissens nach, sind die Blinker noch nicht zugelassen und du musst beim Abbiegen nach wie vor den Arm ausstrecken.“
Da frag ich mich, woher hat er sein Wissen?
Wenn die Blinker so angebracht sind, wie Christoph es schreibt, also nach Angaben des § 54 der STVO, so steht das Benutzen von Blinkern am Fahrrad nichts im Wege. Jedenfalls gibt es kein Gesetzt das das verbietet. Meiner Meinung nach jedoch befinden wir uns mit der ganzen Sache in einem Graubereich, weil es dazu keine verbindlichen Verordnungen gibt.
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenda schreibt einer:
„Meines Wissens nach, sind die Blinker noch nicht zugelassen und du musst beim Abbiegen nach wie vor den Arm ausstrecken.“
Da frag ich mich, woher hat er sein Wissen?
Wenn die Blinker so angebracht sind, wie Christoph es schreibt, also nach Angaben des § 54 der STVO, so steht das Benutzen von Blinkern am Fahrrad nichts im Wege. Jedenfalls gibt es kein Gesetzt das das verbietet. Meiner Meinung nach jedoch befinden wir uns mit der ganzen Sache in einem Graubereich, weil es dazu keine verbindlichen Verordnungen gibt.
Gruß
Werner