Anzeige:

Saxonette- und Spartamet- Forum

Zurück zu: Saxonette- und Spartamet- Forum | Kompletter Thread
Ich habe vor 2 Tagen mit dem zuständigen Herren der Landesregierung in Oberösterreich telefoniert wegen einer Betriebserlaubnis für die Saxonette. Man muß bei einer Prüfstelle der Landesregierung mit der Saxonette vorfahren, sie darf rein mit dem Motor nur 10 KmH fahren ( idiotisch mit E bike keine Begrenzung), wird angeblich mit Laserpistole gemessen.Fahrgestell- u. Motornummer müssen leserlich angebracht sein und natürlich übereinstimmen. Hinten muß ein 10 KmH Schild angebracht werden. Wenn dies alles erfüllt ist, darf man mit der Saxonette in Österreich ohne Nummernschild fahren.
Ich habe am kommenden Dienstag einen Überprüfungstermin, bin gespannt, ob ich die § 96 Bescheinigung erhalte.

LG Helmut

PS: sollte es nicht gelingen werde ich berichten
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Gelöscht - Thumbnail von Alpenflitzer Alpenflitzer - 04.09.20 10:25 Uhr Klicks:32
Gelöscht von Alpenflitzer
Keine Antwort auf diesen Beitrag möglich
Gelöscht - Thumbnail von SvenG SvenG - 20.09.20 13:35 Uhr Klicks:8
Gelöscht von Herbert
Keine Antwort auf diesen Beitrag möglich
Gelöscht - Thumbnail von Alpenflitzer Alpenflitzer - 02.10.20 11:21 Uhr Klicks:24
Gelöscht von Alpenflitzer
Keine Antwort auf diesen Beitrag möglich
was ist dabei rausgekommen würde mich auch Interresieren
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: Betriebserlaubnis in Österreich ( § 96 Bescheinigung ) - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 02.10.20 14:26 Uhr Klicks:27
Ich denke, das interessiert mehrere Mitglieder. Wer Hilfe anfordert und diese bekommt, sollte auch berichten.

Gruß

Herbert
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
@IH.... bist du den österreicher oder willst du mit ne´r deutschen nur i Ö fahren? Dann kann dir ja keiner was wenn du unter deutscher Flagge, d.h. betriebserlaubnis und versicherung in Ö. rummöffelst.
Ich kann ja auch in Ö mit ne´m schwedisch registrieten ammischlitten rumfahren der jedem äusserlich das grausen einflössen würde.
Oder sind die EU regeln, ohne das ich es bemerkt hätte, heimlich geändert worden....?
Was in einem EU-land certifiziert wurde das Cert. gilt in allen EU-ländern sonst fällt die freie beweglichkeit.
EU-Urteil von 1979? bekannt als -Cassis de Dijon- :up:

Aber generell, wer viel fragt bekommt viele antworten, machen....!

//PA
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Gelöscht - Thumbnail von Alpenflitzer Alpenflitzer - 04.10.20 09:55 Uhr Klicks:20
Gelöscht von Alpenflitzer
Keine Antwort auf diesen Beitrag möglich
...richtig, richtig darum ja meine frage ob eingeborener Ö-streicher und das mit dem Cassis...das war noch vom anfang der EWG (einer wird gewinnen.. mit KULI...) wurde aber späterhin angewendet für weitere bereiche ab 1994 wo die maschinendirektive mit dann allen weiteren technischen direktiven richtig -populär- wurden...EMC...LVD...etc.
Die schweden wollten mir meinen ex D registrierten 124er/300D nicht zulassen weil keine abgasrückführung:up: . Sogar EU verhandler und schwedenfresser -Bolkestein- von der EU wollte mir helfen die karre in S ohne umbau zugelassen zu bekommen. Da berief ich mich auf den Cassis...nachdem ich 1 jahr, (wer viel fragt...) in schweden mit der aus D ausgeflaggten und in S nur versicherten Karre ohne hier :up: teuere KFZ steuer zu bezahlen ja sogar nach/in Norwegen rumgedüst bin. Hätte irgend einer gefragt war ich gerade auf dem weg zu einer der da monopolistischen S-TÛV staionen für eine besichtigung. Zuletzt riss mir der gedultsfaden und ich wollte den obersten S TÛV-boss zu einer teilekontrolle zu meiner nächste S-TüV stelle zitieren. Das sagte ich ihm telefonisch auf die germanische art. Da knickte er ein und meinte eine bestätigung vom TüV in Hamburg den die S-dussel immer zu rate zogen wenn sie nicht weiter wussten, würde reichen.
Ja der stellte mir dann, ein Herr Maler, wir haben gut gelacht...noch zu reduzierten kosten dies -Reinheitszeugnis- nach EG-xyz aus und 2h später war meine karre nach nahezu exakt 1 jahr legal ohne rückführungsventil schwedisch aber nun steuerpflichtig:down:
Ja und alle meine bekannten mit dem gleichen o.ä. modell bauten um und mussten 1500€ bezahlen nur weil sie nicht hören wollten was in der für sie neuen EU galt.
Und dieses, mein unikat, mein geliebter 124/300D rollt heute noch...nun steuerfrei weil OLDI.
Habe noch so einen trick bezüglich D-Anhänger aber der bleibt noch so lange ich den brauche, top secret!
Darum nicht viel fragen, ändern, aber dokumentieren warum und unsere oldtimer bewegen.
Der alte BING registervergaser von 1958 passt mit etwas modifikation auf unsere geliebte saxonette. Mal sehen was ich mache... Hier ist das alles keine frage.
Und !!!! wir sind wohl bald zu 40% Corona durchseucht in den ballungsgebieten mit weiterer sinkender tendenz bezogen auf das land...hier waren die S-brüder mit Tegnel wahrscheinlich mal auf dem richtigen pfad.
Meine freunde fuhren gestern wieder nach D und es grauste denen wieder als bankräuber rumlaufen zu müssen....bleibt mir gesund ihr alle...//PA
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
:up:
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Hallo,
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte. Ich hatte mit meiner Hercules einen Sturz bei ca. 10 Kmh und habe mir 2 Halwirbel gebrochen. Ich wurde erfolgreich operiert.
Bei der Überprüfung meiner Hercules für eine Berechtigungskarte mit Fahrgestell Nr. und Motornummer, um in Österreich fahren zu dürfen,hatte ich eine deutsche Typenbescheinigung vorgelegt und darin steht Höchstgeschwindigkeit 20 Kmh. Nun wurde eine Radarmessung durchgeführt und es wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 22 Kmh gemessen, und deswegen erhielt ich keine Betriebserlaunis.Ich weis nicht, von wo ich eine Typenbescheinigung bekomme, in der steht, Höchstgeschwindigkeit 10Kmh.
Liebe Grüsse aus Österreich,


Helmut
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Gute Besserung und einfach fahren.:up:
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: Betriebserlaubnis in Österreich ( § 96 Bescheinigung ) - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 07.10.20 17:04 Uhr Klicks:25
Hallo Helmut,

gute Besserung.

Wegen der Typenbescheinigung frag doch mal direkt bei Sachs nach
https://www.sfm-bikes.de/

Gruß

Herbert
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Danke Euch für die Genessungswünsche
Grüsse aus Österreich

Helmut
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Anzeige: