Wenn Ihr Herberts Link etwas ausführlicher gelesen hättet
(...oder den hier:) http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php
(oder den:)
http://www.moravia-verkehrsakademie.de/stvzo/B2.htm#30
hättet Ihr bemerkt das §18 StVZO aus der StVZo gestrichen wurde.
Der Hänger muss gem. §30a Absatz (2) (mit Verweis auf §58) lediglich mit einem 200 mm großen 20km/h Schild mit schwarzem Rand gekennzeichnet werden, da er wohl kaum für 100km/h gebaut sein dürfte.
Schönen Abend
Gruß Mike
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(oder den:)
http://www.moravia-verkehrsakademie.de/stvzo/B2.htm#30
hättet Ihr bemerkt das §18 StVZO aus der StVZo gestrichen wurde.
Der Hänger muss gem. §30a Absatz (2) (mit Verweis auf §58) lediglich mit einem 200 mm großen 20km/h Schild mit schwarzem Rand gekennzeichnet werden, da er wohl kaum für 100km/h gebaut sein dürfte.
Schönen Abend
Gruß Mike