Hallo Bernhard
Auszug aus der noch nicht verabschiedeten Novelle der StVZO:
Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern (§ 67h):
Neu ist auch die Vorschrift, dass Fahrradanhänger mit einer Breite von über 60 Zentimetern mit zwei weißen, nach vorne wirkenden Reflektoren ausgestattet sein müssen. Anhänger mit einer Breite über 80 Zentimetern benötigen weiße, nach vorne wirkende Leuchten auf der linken Seite. Die Leuchte darf von einem Dynamo oder mit einer Batterie beziehungsweise Akku betrieben werden. Keine Angaben macht die StVZO zur Bauweisen, Leuchtstärke und dazu, ob ein Standlicht vorhanden sein muss.
Die roten Dreiecke -von Andreas empfohlen und oft an alten Anhängern zu sehen- sind auch nicht mehr vorgeschrieben.
Zusammenfassend lese ich aus all den Vorschriften:
Die bierkastengrosse Plastikbox braucht passive Reflektoren und gut ists.
(2 weiße vorne - nicht vorgeschrieben aber sinnvoll, damit entgegenkommende Radler sehen wie breit Du bist samt Anhänger)
2 rote hinten
2 gelbe je Seite
Der etwas größere Anhänger bis 60 cm Breite braucht diese weissen Reflektoren vorne, da vorgeschrieben.
Der grosse Hänger ab 80 cm Breite braucht eine weiße Lampe links, die nach vorne gerichtet ist. (Fahrradscheinwerfer, oder Begrenzungsleuchte?) konnte hier nichts eindeutiges finden.
Wenn ich schon nach vorne strahle spendiere ich an der linken Begrenzung auch gleich den roten Rückstrahler, denn mein Hänger verdeckt Kennzeichen ganz und Licht teilweise. Beides in Akku, denn ein Dynamo bekomme ich an meine Ballonreifen nicht montiert.
Da ich Ballonreifen habe, muss ich auf dem Hänger den max. zulässigen Luftdruck ebenfalls angeben.
Alle drei Ausführungen brauchen dann noch additv die Geschwindigkeitsangabe, wobei ich mich da auf die 20 km/h einlassen werde, denn auf die Diskussion mit der Polizei, wenn dort eine 25 km/h steht und ich doch mit der Saxonette nur mit 20 km/h ziehen kann, möchte ich mich nicht einlassen.
Deine Idee Bernhard mit dem Foto vom Kennzeichen und ab in die Laminiertüte werde ich übernehmen
Genauso suche ich jetzt einen 20 km/h Schild in 20cm Durchmesser und 12 cm Buchstabenhöhe (... auch vorgeschrieben...).
Wer es zuerst findet, fotografiert, speichert als .JPG Datei und stellt sie in den Bilderbereich hier im Forum.
20 cm Schild müsste in Din A4 Laminiertüte gehen, 21 cm breit wenn ich nicht
Dann haben alle mit Hänger was davon.
Schönen Gruß
Mike
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenAuszug aus der noch nicht verabschiedeten Novelle der StVZO:
Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern (§ 67h):
Neu ist auch die Vorschrift, dass Fahrradanhänger mit einer Breite von über 60 Zentimetern mit zwei weißen, nach vorne wirkenden Reflektoren ausgestattet sein müssen. Anhänger mit einer Breite über 80 Zentimetern benötigen weiße, nach vorne wirkende Leuchten auf der linken Seite. Die Leuchte darf von einem Dynamo oder mit einer Batterie beziehungsweise Akku betrieben werden. Keine Angaben macht die StVZO zur Bauweisen, Leuchtstärke und dazu, ob ein Standlicht vorhanden sein muss.
Die roten Dreiecke -von Andreas empfohlen und oft an alten Anhängern zu sehen- sind auch nicht mehr vorgeschrieben.
Zusammenfassend lese ich aus all den Vorschriften:
Die bierkastengrosse Plastikbox braucht passive Reflektoren und gut ists.
(2 weiße vorne - nicht vorgeschrieben aber sinnvoll, damit entgegenkommende Radler sehen wie breit Du bist samt Anhänger)
2 rote hinten
2 gelbe je Seite
Der etwas größere Anhänger bis 60 cm Breite braucht diese weissen Reflektoren vorne, da vorgeschrieben.
Der grosse Hänger ab 80 cm Breite braucht eine weiße Lampe links, die nach vorne gerichtet ist. (Fahrradscheinwerfer, oder Begrenzungsleuchte?) konnte hier nichts eindeutiges finden.
Wenn ich schon nach vorne strahle spendiere ich an der linken Begrenzung auch gleich den roten Rückstrahler, denn mein Hänger verdeckt Kennzeichen ganz und Licht teilweise. Beides in Akku, denn ein Dynamo bekomme ich an meine Ballonreifen nicht montiert.
Da ich Ballonreifen habe, muss ich auf dem Hänger den max. zulässigen Luftdruck ebenfalls angeben.
Alle drei Ausführungen brauchen dann noch additv die Geschwindigkeitsangabe, wobei ich mich da auf die 20 km/h einlassen werde, denn auf die Diskussion mit der Polizei, wenn dort eine 25 km/h steht und ich doch mit der Saxonette nur mit 20 km/h ziehen kann, möchte ich mich nicht einlassen.
Deine Idee Bernhard mit dem Foto vom Kennzeichen und ab in die Laminiertüte werde ich übernehmen
Genauso suche ich jetzt einen 20 km/h Schild in 20cm Durchmesser und 12 cm Buchstabenhöhe (... auch vorgeschrieben...).
Wer es zuerst findet, fotografiert, speichert als .JPG Datei und stellt sie in den Bilderbereich hier im Forum.
20 cm Schild müsste in Din A4 Laminiertüte gehen, 21 cm breit wenn ich nicht
Dann haben alle mit Hänger was davon.
Schönen Gruß
Mike