Hi Chris,
solche Dinge kommen leider häufig vor
Uns hat es gerade 3 von 4 mehrteiligen Alufelgen zerdötscht. Das war ein Abholauftrag vom DPD.
Deine Idee mit der gütlichen Einigung war schon ok.
Wenn der Gute etwas "angespannt" ist kann man das zwar nachvollziehen aber halt nicht ändern.
Solltet Ihr Euch nicht einigen wird er Dir warscheinlich Post vom Anwalt zukommen lassen. Anzeigen kann er Dich so nicht (Du hast ja nichts angestellt). Er hat seine Ware erhalten. Und trotz Beschädigung (von der er ja wußte - somit ist der Käufer teils selbst schuld) angenommen. Du hast heile Ware abgeschickt. Verursacher ist der Paketdienst. Dir könnte man nur was wenn Du Dein Rad nicht den Bestimmungen gemäß verpackt hast.
Sollte das ganze zu keiner Einigung kommen wird sich der Richter sicher für einen Vergleich aussprechen.
Der könnte im so aussehen:
Das defekte Rad geht an Dich, du versuchst deinen Schaden bei Hermes einzureichen.
Den Kaufpreis bekommt er erstattet, die Telefonkosten zahlt er.
Und jeder trägt seinen Anwalt (Rechtschutz? ADAC - ist ja ein Fahrzeug)sowie 50% der Gerichtskosten.
Dauer so etwa 9-12 Monate.
Das Gericht ist meißt eher zum Käufer eingestellt.
Am besten wäre es ihr regelt das so. Zu mal Du ja sagst das der Käufer nicht der geduldigste ist..
Liebe Grüße, viel Glück und gute Nerven
Andrea
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierensolche Dinge kommen leider häufig vor
Uns hat es gerade 3 von 4 mehrteiligen Alufelgen zerdötscht. Das war ein Abholauftrag vom DPD.
Deine Idee mit der gütlichen Einigung war schon ok.
Wenn der Gute etwas "angespannt" ist kann man das zwar nachvollziehen aber halt nicht ändern.
Solltet Ihr Euch nicht einigen wird er Dir warscheinlich Post vom Anwalt zukommen lassen. Anzeigen kann er Dich so nicht (Du hast ja nichts angestellt). Er hat seine Ware erhalten. Und trotz Beschädigung (von der er ja wußte - somit ist der Käufer teils selbst schuld) angenommen. Du hast heile Ware abgeschickt. Verursacher ist der Paketdienst. Dir könnte man nur was wenn Du Dein Rad nicht den Bestimmungen gemäß verpackt hast.
Sollte das ganze zu keiner Einigung kommen wird sich der Richter sicher für einen Vergleich aussprechen.
Der könnte im so aussehen:
Das defekte Rad geht an Dich, du versuchst deinen Schaden bei Hermes einzureichen.
Den Kaufpreis bekommt er erstattet, die Telefonkosten zahlt er.
Und jeder trägt seinen Anwalt (Rechtschutz? ADAC - ist ja ein Fahrzeug)sowie 50% der Gerichtskosten.
Dauer so etwa 9-12 Monate.
Das Gericht ist meißt eher zum Käufer eingestellt.
Am besten wäre es ihr regelt das so. Zu mal Du ja sagst das der Käufer nicht der geduldigste ist..
Liebe Grüße, viel Glück und gute Nerven
Andrea