Hallo Ihr Lieben.
Leider muss ich anmerken, dass viele hier von Verkehrsrecht so wenig Ahnung haben, wie vom Schweben auf Wolke Sieben. Mir scheint, Ihr geht immer nur von einer Alleinschuld aus.
Fakt 1: Innerorts gehört die Saxonette grundsätzlich auf die Straße und nicht auf Rad- und/oder Fußwege.
Fakt 2: Ein Gehweg ist ein Gehweg und kein Fahrweg. Also haben Zweiradfahrer, egal ob mit oder ohne Motor da nichts zu suchen. Ausnahme: Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren.
Fakt 3: Die Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Von einem Auto geht immer eine größere Betriebsgefahr aus, als von einer Saxonette, einem Fahrrad oder meinetwegen auch einem Tretroller. Ein Fußgänger hat natürlich keine Betriebsgefahr.
Die Betriebsgefahr wird in der Regel von den Gerichten mit einem Mithaftungsanteil von 25 bis 33,3 Prozent zu Ungunsten des Autofahrers bewertet, kann aber je nach Einzelfall ganz entfallen.
Im Jahr 1987 hat ein Richter beim Oberlandesgericht Hamm die Betriebsgefahr ganz ausgesetzt, weil in dem konkreten Fall ein Radfahrer nicht nur verbotswidrig auf dem Geh- anstatt Radweg gefahren ist, sondern dieses auch noch in entgegensetzter Fahrtrichtung. Damit musste der Autofahrer, der aus einer zwischen den Häusern liegenden Ausfahrt kam, nicht rechnen.
Also trennt Euch bitte von dem falschen Gedanken, dass grundsätzlich nur einer Schuld haben kann. Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Und den müsste man anhand des Verkehrsunfallberichtes prüfen.
Im erstgenannten Fall dürfte die überwiegende, wenn nicht gar nach den Umständen, die ich nicht kenne, alleinige Schuld bei dem Saxonettenfahrer liegen. Kommt auch auf dessen Fahrgeschwindigkeit an. Ein Fußgänger, mit dem der Autofahrer ja auch rechnen muss, läuft da nicht mit 20 km/h lang.
Wie geschrieben, die Abwägung aller Umstände lässt erst einen Aufschluss über die Verteilung der Haftungsquoten zu. Und natürlich auch ganz wichtig: Nicht nur jedes Gericht entscheidet anders, sondern auch jeder Richter. Das ist ja auch oft der Grund, warum viele Anwälte in Revision gehen, um für ihre Mandantschaft ein günstigeres Urteil zu erstreiten.
Gruß vom Ganter INgo.
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Re: Unfall
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Alexander -
14.12.10 13:18 Uhr
Klicks:42 naja, alles ganz Gut und schön dargelegt,prima.
allerdings werde ich mit meiner Saxo ohne Motorbetrieb weiterhin auf dem (richtigen) Radweg fahren weil das ja dann ein Fahrrad ist.
Bei Fahrbetrieb mit Motor nur Straße, alles richtig.
Was die Ein oder Ausfahrt von Grundstücken von Grundstücken betrifft kann ich nur sagen das der der halt ein-oder raus fährt das vorsichtig und langsam zu machen hat unter Berücksichtigung des "Verkehrs" auf dem Gehweg.
ich zitiere mal :
Grundstücksausfahrt
Das Verlassen einer Grundstücksausfahrt, um in den öffentlichen Verkehrsraum zu gelangen, ist ein äußerst gefahrenträchtiger Vorgang, der daher mit gesteigerter Sorgfalt durchgeführt werden muss, nämlich so, dass jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
sagt eigentlich schon alles.
Alex
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Re: Unfall
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Tubal (verstorben) -
14.12.10 13:52 Uhr
Klicks:41 
Zitat:
„Wie geschrieben, die Abwägung aller Umstände lässt erst einen Aufschluss über die Verteilung der Haftungsquoten zu. Und natürlich auch ganz wichtig: Nicht nur jedes Gericht entscheidet anders, sondern auch jeder Richter. Das ist ja auch oft der Grund, warum viele Anwälte in Revision gehen, um für ihre Mandantschaft ein günstigeres Urteil zu erstreiten.“
Also da muss ich Ingo Recht geben, dieser Satz entspricht voll der Realität.
Wenn auch bei Grundstücksausfahrten eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert wird, so ist das für den, am Grundstück Vorbeifahrenden, kein Freibrief. Ein Richter wird immer das Verhalten beider Unfallbeteiligten, in seinem Urteil, würdigen.
Gruß
Werner
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Re: Unfall
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didiwagener -
14.12.10 13:34 Uhr
Klicks:43 Hallo Ingo
Da Du Dich anscheinend in der Materie auskennst....

Zita Fakt 1: Innerorts gehört die Saxonette grundsätzlich auf die Straße und nicht auf Rad- und/oder Fußwege
Und bei Motor aus ? Dann darf doch der Fahrradweg genutzt werden: Oder?
Unabhängig von der Antwort : Meiner Meinung nach hat ein Rad(Saxo)fahrer(Über 10) nix auf dem Gehweg zu suchen.
Aber wie schon erwähnt: Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand .
Gruß Dietmar
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Re: Unfall
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Hannes-HU -
14.12.10 13:49 Uhr
Klicks:39 Ich fahre mit meiner Sparta auch mit Motor auf dem Radweg.
Für mich gilt das Motto:
Lieber Mittelpunkt einer Gerichtsverhandlung, als Mittelpunkt einer Beerdigung.
Hannes
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Re: Unfall
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DL7RR (verstorben) -
14.12.10 14:53 Uhr
Klicks:41 Richtig Hannes,
lieber im warmen Kerker als im kalten Erdmöbel!!!
Bernhard
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Re: Unfall
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didiwagener -
14.12.10 15:59 Uhr
Klicks:42 Muß ich Euch recht geben mit dem Fahren auf dem Radweg.
Wir haben doch so´n kleinen Schalter an unseren Möfchen - Wolle....
Meine Anmerkung an Rudi bezog sich auch auf die Grundsatzfrage : Ohne Motorunterstützung auf Radweg fahren erlaubt oder nicht ?
Gruß Dietmar
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Re: Unfall
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DL7RR (verstorben) -
14.12.10 16:03 Uhr
Klicks:42 Ja Eure Verkehrswidrigkeit,
außerhalb geschlossener Ortschaften darf auch unter Berücksichtigung anderer Radfahrer auf dem Radweg gefahren werden.
Bernhard
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Re: Unfall
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didiwagener -
14.12.10 16:11 Uhr
Klicks:40 Verflixt, schon wieder nicht differenziert genug gefragt.
Innerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Radweg ohne Motorunterstützung das Fahren mit Motorfahrzeugen die als Leichtmofa klassifiziert sind erlaubt ?
So,das iss nu hieb- stich- und berlinerfest - glaube ich.
Gruß Dietmar
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Re: Unfall
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DL7RR (verstorben) -
14.12.10 16:16 Uhr
Klicks:45 Würde ja sagen Dietmar,
da es sich ja dann um ein reines Fahrrad fahren handelt.
Bernhard
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Re: Unfall
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Stefan -
14.12.10 16:21 Uhr
Klicks:45 wird ein Auto wenn man es schiebt eine Schubkarre
oder bleibt es ein Auto.
Fragen über Fragen
Gruß Stefan
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Re: Unfall
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didiwagener -
14.12.10 16:32 Uhr
Klicks:44 Würde sagen.... Wannama und hatata
Ha - Du weiset och nich ,Bernhard.
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Re: Unfall
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DL7RR (verstorben) -
14.12.10 17:05 Uhr
Klicks:43 Bin ja och nich Dr.Allwissend!!! bääää
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Re: Unfall
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Ganter -
14.12.10 18:00 Uhr
Klicks:44 Ich glaube, im EIngangsbeitrag ging es nicht darum, ob Motor an oder aus auf dem Radweg, sondern um eine Saxonette auf dem Gehweg.
Aber ich sehe es auch so, dass sie als Rad gilt, wenn der Motor aus ist. Daher dürfte das Fahren auf dem Radweg ohne Motorbetrieb in Ordnung sein. Habe ich bisher auch so gehandhabt. Viel schlimmer noch: Auch mit laufendem Motor. Und das ganz ohne Proteste der Radfahrer und Polizei in Deutschlands Fahrhauptstadt Münster.
@ Dietmar: Ja, ich kenne mich in der Materie nach 25 Jahren in der KFZ-Haftpflichtschadenabteilung als Schadenssachbearbeiter so halbwegs aus. Aber nicht mehr lange. Nur noch sieben Monate und den Rest von diesem, dann geht es ab in die totale Zweiradfreiheit.
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Re: Unfall
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DL7RR (verstorben) -
14.12.10 18:12 Uhr
Klicks:51 Na endlich mal ein Kollege aus der KH Abteilung,fühlte mich schon richtig einsam als Sachschädling!
Vor einigen Jahren hatte ich diesbezüglich mal dem Fahrradbeauftragten hier in Berlin eine Email geschickt,und seine Antwort war ohne Motor darf man auf dem Radweg fahren mit einem Leichtmofa,mit Motor aber nicht.
Begründung war daß ein Möfchen ja dann wie ein Fahrrad mit Muskelkraft betrieben wird.
Bernhard
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