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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Unfall - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 12.12.10 15:09 Uhr Klicks:75
Hallo zusammen,

gestern und heute habe ich von zwei Saxonettenunfällen unserer Mitglieder erfahren.

Unfall 1:
Ein Saonettenfahrer ist über einen Gehweg gefahren. Aus einer privaten Garagenausfahrt kam ein Auto. Es kam zum Zusammenstoß. Gabel und Vorderrad sind kaputt. Dem Fahrer ist zum Glück nichts passiert.
Der Weg war durch kein Verkehrszeichen als reiner Fuß- oder Radweg gekennzeichnet. Ein Fallfür die Juristen.

Unfall 2:
Zitat aus einer Mail:
Zitat:
Ich selber hatte im Juli einen schweren Unfall mit der Saxonette. Dabei hatte ich mir alle Rippen auf der linken Seite mehrfach gebrochen.
Lungenquetschung und Gehirnerschütterung. Nach längerem Krankenhausaufenthalt bin ich anschließend in ein tiefes psychisches Loch gefallen. Dank hoher Medikation geht es mir einigermaßen.


Fahrt bitte vorsichtig!!


Gruß

Herbert
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Re: Unfall - Thumbnail von DL7RR (verstorben) DL7RR (verstorben) - 12.12.10 17:55 Uhr Klicks:62
Wieviel Unfälle hat es den überhaupt in diesem Jahr bisher gegeben außer den von Dir genannten Herbert???

Der Schnee ist hier so gut wie fast weg hier,aber es wird heute um die -5° kalt und damit auch wieder Glatteisgefahr!

Habe nun doch das Möfchen ins warme gebracht,und den Gummilappenspritzschutz,sowie den Laderegler montiert.Sobald nächste Woche die Dynamohalterung kommt werde ich diesen anbauen und dann kann es im Frühjahr wieder weitergehen!!!

Bernhard
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Re: Unfall - Thumbnail von Saxorentner Saxorentner - 13.12.10 00:17 Uhr Klicks:59
Na Bernhard, das ist auch gesünder wenn das Möfchen im warmen Keller steht. Ich werde auch erst wieder im Frühjahr fahren.
Ich verstehe aber Herber's Beitrag nicht ganz.
Er schreibt:
Zitat:
Der Weg war durch kein Verkehrszeichen als reiner Fuß- oder Radweg gekennzeichnet. Ein Fall für die Juristen.

Meine Frage, muss ein Gehweg mit einem Verkehrszeichen ausgewiesen sein, damit man dort nicht mit dem Rad (außer Kinder) fahren darf. Bislang kenne ich das nur so, wenn es ein ersichtlicher Gehweg ohne Verkehrszeichen ist, darf ich dort nicht mit dem Rad fahren. Bei einem Unfall wäre ich als Radfahrer also haftbar.

Einen ruhigen Wochenanfang.

Klaus
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Re: Unfall - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 13.12.10 07:58 Uhr Klicks:56
Hallo Klaus,

genau das ist ja die Frage: Darf man auf einem Weg, der werder als Fahrrad, noch als gehweg gekennzeichnet ist, mit dem Fahrrad, bzw. dem Möfchen fahren. Wenn es erlaubt ist, hätte der Autofahrer Schuld, wenn nicht der Leichtmofafahrer.

Gruß

Herbert
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Re: Unfall - Thumbnail von Marcel Marcel - 13.12.10 08:40 Uhr Klicks:58
hallo liebe saxo gemeinde.....

da kann man an dieser stelle wieder nett werbung für einen fahrradhelm machen. auch wenn er die frisur kaputt macht. alles nur eine sache der gewöhnung.....

als feuerwehrbeamter fahre ich seid 13 jahren aktiv rettungsdienst und so ein teil rettet leben......

einfach mal drüber nachdenken....

vorweihnachtlichen gruss

marcel :dreirad:
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Re: Unfall - Thumbnail von Saxorentner Saxorentner - 13.12.10 14:36 Uhr Klicks:51
Hallo Herbert, so wie Du es geschrieben hast ist m.M. der Leichtmofafahrer schuld, weil es kein ausgeschildeter Radweg war. Ich kenne es nur so, dass ein reiner Gehweg nicht unbedingt ausgeschildert sein muss.

Gruß Klaus
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Re: Unfall - Thumbnail von Alexander Alexander - 13.12.10 14:45 Uhr Klicks:53
so iss es!
auf dem Gehweg radeln nur für Kinder bis ?? Jahre.
wenn ausgeschilderter Radweg dann auch nur rechte Fahrbahnseite.

Alex
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Re: Unfall - Thumbnail von Bias Bias - 13.12.10 16:03 Uhr Klicks:51
....und wenn es jetzt ein Kind auf seinem Rad gewesen wäre....
Ich denke, beide haben nicht aufgepasst.

Gute Fahrt bei allen Wettern wünscht

Andreas, der vor 12 Jahren bei Blitzeis einen Alleinunfall hatte und heute noch etwas davon hat
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Re: Unfall - Thumbnail von Alexander Alexander - 13.12.10 16:35 Uhr Klicks:53
in dem Fall ist der Autofahrer Schuld, der darf nicht, ohne sich zu vergewissern ob jemand kommt, über den Fußweg zur Straße fahren.

Alex
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Re: Unfall - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 14.12.10 12:33 Uhr Klicks:44
Hallo Alex,
da sei dir mal nicht so ganz sicher, wenn sich der Unfall innerhalb einer Ortschaft abgespielt hat, ist auf jeden Fall der Möfchenfahrer Schult. Denn innerhalb geschlossener Ortschaften muss das Möfchen zwingend auf die Straße, selbst wenn es einen Radweg gibt.
Gruß
Werner
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Re: Unfall - Thumbnail von Ganter Ganter - 14.12.10 12:58 Uhr Klicks:46
Hallo Ihr Lieben.

Leider muss ich anmerken, dass viele hier von Verkehrsrecht so wenig Ahnung haben, wie vom Schweben auf Wolke Sieben. Mir scheint, Ihr geht immer nur von einer Alleinschuld aus.

Fakt 1: Innerorts gehört die Saxonette grundsätzlich auf die Straße und nicht auf Rad- und/oder Fußwege.

Fakt 2: Ein Gehweg ist ein Gehweg und kein Fahrweg. Also haben Zweiradfahrer, egal ob mit oder ohne Motor da nichts zu suchen. Ausnahme: Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren.

Fakt 3: Die Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Von einem Auto geht immer eine größere Betriebsgefahr aus, als von einer Saxonette, einem Fahrrad oder meinetwegen auch einem Tretroller. Ein Fußgänger hat natürlich keine Betriebsgefahr.

Die Betriebsgefahr wird in der Regel von den Gerichten mit einem Mithaftungsanteil von 25 bis 33,3 Prozent zu Ungunsten des Autofahrers bewertet, kann aber je nach Einzelfall ganz entfallen.

Im Jahr 1987 hat ein Richter beim Oberlandesgericht Hamm die Betriebsgefahr ganz ausgesetzt, weil in dem konkreten Fall ein Radfahrer nicht nur verbotswidrig auf dem Geh- anstatt Radweg gefahren ist, sondern dieses auch noch in entgegensetzter Fahrtrichtung. Damit musste der Autofahrer, der aus einer zwischen den Häusern liegenden Ausfahrt kam, nicht rechnen.

Also trennt Euch bitte von dem falschen Gedanken, dass grundsätzlich nur einer Schuld haben kann. Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Und den müsste man anhand des Verkehrsunfallberichtes prüfen.

Im erstgenannten Fall dürfte die überwiegende, wenn nicht gar nach den Umständen, die ich nicht kenne, alleinige Schuld bei dem Saxonettenfahrer liegen. Kommt auch auf dessen Fahrgeschwindigkeit an. Ein Fußgänger, mit dem der Autofahrer ja auch rechnen muss, läuft da nicht mit 20 km/h lang.

Wie geschrieben, die Abwägung aller Umstände lässt erst einen Aufschluss über die Verteilung der Haftungsquoten zu. Und natürlich auch ganz wichtig: Nicht nur jedes Gericht entscheidet anders, sondern auch jeder Richter. Das ist ja auch oft der Grund, warum viele Anwälte in Revision gehen, um für ihre Mandantschaft ein günstigeres Urteil zu erstreiten.

Gruß vom Ganter INgo.
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Re: Unfall - Thumbnail von Alexander Alexander - 14.12.10 13:18 Uhr Klicks:42
naja, alles ganz Gut und schön dargelegt,prima.
allerdings werde ich mit meiner Saxo ohne Motorbetrieb weiterhin auf dem (richtigen) Radweg fahren weil das ja dann ein Fahrrad ist.
Bei Fahrbetrieb mit Motor nur Straße, alles richtig.

Was die Ein oder Ausfahrt von Grundstücken von Grundstücken betrifft kann ich nur sagen das der der halt ein-oder raus fährt das vorsichtig und langsam zu machen hat unter Berücksichtigung des "Verkehrs" auf dem Gehweg.
ich zitiere mal :

Grundstücksausfahrt

Das Verlassen einer Grundstücksausfahrt, um in den öffentlichen Verkehrsraum zu gelangen, ist ein äußerst gefahrenträchtiger Vorgang, der daher mit gesteigerter Sorgfalt durchgeführt werden muss, nämlich so, dass jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

sagt eigentlich schon alles.

Alex
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Re: Unfall - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 14.12.10 13:52 Uhr Klicks:41
:left: Zitat:
„Wie geschrieben, die Abwägung aller Umstände lässt erst einen Aufschluss über die Verteilung der Haftungsquoten zu. Und natürlich auch ganz wichtig: Nicht nur jedes Gericht entscheidet anders, sondern auch jeder Richter. Das ist ja auch oft der Grund, warum viele Anwälte in Revision gehen, um für ihre Mandantschaft ein günstigeres Urteil zu erstreiten.“

Also da muss ich Ingo Recht geben, dieser Satz entspricht voll der Realität.
Wenn auch bei Grundstücksausfahrten eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert wird, so ist das für den, am Grundstück Vorbeifahrenden, kein Freibrief. Ein Richter wird immer das Verhalten beider Unfallbeteiligten, in seinem Urteil, würdigen.
Gruß
Werner
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Re: Unfall - Thumbnail von didiwagener didiwagener - 14.12.10 13:34 Uhr Klicks:43
Hallo Ingo
Da Du Dich anscheinend in der Materie auskennst....
:right: Zita Fakt 1: Innerorts gehört die Saxonette grundsätzlich auf die Straße und nicht auf Rad- und/oder Fußwege:left:
Und bei Motor aus ? Dann darf doch der Fahrradweg genutzt werden: Oder?

Unabhängig von der Antwort : Meiner Meinung nach hat ein Rad(Saxo)fahrer(Über 10) nix auf dem Gehweg zu suchen.
Aber wie schon erwähnt: Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand .

Gruß Dietmar
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Re: Unfall - Thumbnail von Hannes-HU Hannes-HU - 14.12.10 13:49 Uhr Klicks:39
Ich fahre mit meiner Sparta auch mit Motor auf dem Radweg.
Für mich gilt das Motto:

Lieber Mittelpunkt einer Gerichtsverhandlung, als Mittelpunkt einer Beerdigung.

Hannes
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Re: Unfall - Thumbnail von DL7RR (verstorben) DL7RR (verstorben) - 14.12.10 14:53 Uhr Klicks:41
Richtig Hannes,

lieber im warmen Kerker als im kalten Erdmöbel!!!


Bernhard
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Re: Unfall - Thumbnail von didiwagener didiwagener - 14.12.10 15:59 Uhr Klicks:42
Muß ich Euch recht geben mit dem Fahren auf dem Radweg.
Wir haben doch so´n kleinen Schalter an unseren Möfchen - Wolle....:wink:
Meine Anmerkung an Rudi bezog sich auch auf die Grundsatzfrage : Ohne Motorunterstützung auf Radweg fahren erlaubt oder nicht ?

Gruß Dietmar
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Re: Unfall - Thumbnail von DL7RR (verstorben) DL7RR (verstorben) - 14.12.10 16:03 Uhr Klicks:42
Ja Eure Verkehrswidrigkeit,
außerhalb geschlossener Ortschaften darf auch unter Berücksichtigung anderer Radfahrer auf dem Radweg gefahren werden.

Bernhard
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Re: Unfall - Thumbnail von didiwagener didiwagener - 14.12.10 16:11 Uhr Klicks:40
Verflixt, schon wieder nicht differenziert genug gefragt.
Innerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Radweg ohne Motorunterstützung das Fahren mit Motorfahrzeugen die als Leichtmofa klassifiziert sind erlaubt ?
So,das iss nu hieb- stich- und berlinerfest - glaube ich.

Gruß Dietmar
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Re: Unfall - Thumbnail von DL7RR (verstorben) DL7RR (verstorben) - 14.12.10 16:16 Uhr Klicks:45
Würde ja sagen Dietmar,
da es sich ja dann um ein reines Fahrrad fahren handelt.


Bernhard
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Re: Unfall - Thumbnail von Stefan Stefan - 14.12.10 16:21 Uhr Klicks:45
wird ein Auto wenn man es schiebt eine Schubkarre
oder bleibt es ein Auto.

Fragen über Fragen

Gruß Stefan
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Re: Unfall - Thumbnail von didiwagener didiwagener - 14.12.10 16:32 Uhr Klicks:44
Würde sagen.... Wannama und hatata
Ha - Du weiset och nich ,Bernhard.
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Re: Unfall - Thumbnail von DL7RR (verstorben) DL7RR (verstorben) - 14.12.10 17:05 Uhr Klicks:43
Bin ja och nich Dr.Allwissend!!! bääää
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Re: Unfall - Thumbnail von Ganter Ganter - 14.12.10 18:00 Uhr Klicks:44
Ich glaube, im EIngangsbeitrag ging es nicht darum, ob Motor an oder aus auf dem Radweg, sondern um eine Saxonette auf dem Gehweg.

Aber ich sehe es auch so, dass sie als Rad gilt, wenn der Motor aus ist. Daher dürfte das Fahren auf dem Radweg ohne Motorbetrieb in Ordnung sein. Habe ich bisher auch so gehandhabt. Viel schlimmer noch: Auch mit laufendem Motor. Und das ganz ohne Proteste der Radfahrer und Polizei in Deutschlands Fahrhauptstadt Münster.

@ Dietmar: Ja, ich kenne mich in der Materie nach 25 Jahren in der KFZ-Haftpflichtschadenabteilung als Schadenssachbearbeiter so halbwegs aus. Aber nicht mehr lange. Nur noch sieben Monate und den Rest von diesem, dann geht es ab in die totale Zweiradfreiheit. :up:
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Re: Unfall - Thumbnail von DL7RR (verstorben) DL7RR (verstorben) - 14.12.10 18:12 Uhr Klicks:51
Na endlich mal ein Kollege aus der KH Abteilung,fühlte mich schon richtig einsam als Sachschädling!

Vor einigen Jahren hatte ich diesbezüglich mal dem Fahrradbeauftragten hier in Berlin eine Email geschickt,und seine Antwort war ohne Motor darf man auf dem Radweg fahren mit einem Leichtmofa,mit Motor aber nicht.

Begründung war daß ein Möfchen ja dann wie ein Fahrrad mit Muskelkraft betrieben wird.

Bernhard
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