Verflixt, schon wieder nicht differenziert genug gefragt.
Innerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Radweg ohne Motorunterstützung das Fahren mit Motorfahrzeugen die als Leichtmofa klassifiziert sind erlaubt ?
So,das iss nu hieb- stich- und berlinerfest - glaube ich.
Gruß Dietmar
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenInnerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Radweg ohne Motorunterstützung das Fahren mit Motorfahrzeugen die als Leichtmofa klassifiziert sind erlaubt ?
So,das iss nu hieb- stich- und berlinerfest - glaube ich.
Gruß Dietmar