„Wie geschrieben, die Abwägung aller Umstände lässt erst einen Aufschluss über die Verteilung der Haftungsquoten zu. Und natürlich auch ganz wichtig: Nicht nur jedes Gericht entscheidet anders, sondern auch jeder Richter. Das ist ja auch oft der Grund, warum viele Anwälte in Revision gehen, um für ihre Mandantschaft ein günstigeres Urteil zu erstreiten.“
Also da muss ich Ingo Recht geben, dieser Satz entspricht voll der Realität.
Wenn auch bei Grundstücksausfahrten eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert wird, so ist das für den, am Grundstück Vorbeifahrenden, kein Freibrief. Ein Richter wird immer das Verhalten beider Unfallbeteiligten, in seinem Urteil, würdigen.
Gruß
Werner