Hallo Klaus,
genau das ist ja die Frage: Darf man auf einem Weg, der werder als Fahrrad, noch als gehweg gekennzeichnet ist, mit dem Fahrrad, bzw. dem Möfchen fahren. Wenn es erlaubt ist, hätte der Autofahrer Schuld, wenn nicht der Leichtmofafahrer.
GruĂź
Herbert
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierengenau das ist ja die Frage: Darf man auf einem Weg, der werder als Fahrrad, noch als gehweg gekennzeichnet ist, mit dem Fahrrad, bzw. dem Möfchen fahren. Wenn es erlaubt ist, hätte der Autofahrer Schuld, wenn nicht der Leichtmofafahrer.
GruĂź
Herbert