Hallo Ihr Lieben.
Leider muss ich anmerken, dass viele hier von Verkehrsrecht so wenig Ahnung haben, wie vom Schweben auf Wolke Sieben. Mir scheint, Ihr geht immer nur von einer Alleinschuld aus.
Fakt 1: Innerorts gehört die Saxonette grundsĂ€tzlich auf die StraĂe und nicht auf Rad- und/oder FuĂwege.
Fakt 2: Ein Gehweg ist ein Gehweg und kein Fahrweg. Also haben Zweiradfahrer, egal ob mit oder ohne Motor da nichts zu suchen. Ausnahme: Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren.
Fakt 3: Die Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Von einem Auto geht immer eine gröĂere Betriebsgefahr aus, als von einer Saxonette, einem Fahrrad oder meinetwegen auch einem Tretroller. Ein FuĂgĂ€nger hat natĂŒrlich keine Betriebsgefahr.
Die Betriebsgefahr wird in der Regel von den Gerichten mit einem Mithaftungsanteil von 25 bis 33,3 Prozent zu Ungunsten des Autofahrers bewertet, kann aber je nach Einzelfall ganz entfallen.
Im Jahr 1987 hat ein Richter beim Oberlandesgericht Hamm die Betriebsgefahr ganz ausgesetzt, weil in dem konkreten Fall ein Radfahrer nicht nur verbotswidrig auf dem Geh- anstatt Radweg gefahren ist, sondern dieses auch noch in entgegensetzter Fahrtrichtung. Damit musste der Autofahrer, der aus einer zwischen den HĂ€usern liegenden Ausfahrt kam, nicht rechnen.
Also trennt Euch bitte von dem falschen Gedanken, dass grundsĂ€tzlich nur einer Schuld haben kann. Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Und den mĂŒsste man anhand des Verkehrsunfallberichtes prĂŒfen.
Im erstgenannten Fall dĂŒrfte die ĂŒberwiegende, wenn nicht gar nach den UmstĂ€nden, die ich nicht kenne, alleinige Schuld bei dem Saxonettenfahrer liegen. Kommt auch auf dessen Fahrgeschwindigkeit an. Ein FuĂgĂ€nger, mit dem der Autofahrer ja auch rechnen muss, lĂ€uft da nicht mit 20 km/h lang.
Wie geschrieben, die AbwĂ€gung aller UmstĂ€nde lĂ€sst erst einen Aufschluss ĂŒber die Verteilung der Haftungsquoten zu. Und natĂŒrlich auch ganz wichtig: Nicht nur jedes Gericht entscheidet anders, sondern auch jeder Richter. Das ist ja auch oft der Grund, warum viele AnwĂ€lte in Revision gehen, um fĂŒr ihre Mandantschaft ein gĂŒnstigeres Urteil zu erstreiten.
GruĂ vom Ganter INgo.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenLeider muss ich anmerken, dass viele hier von Verkehrsrecht so wenig Ahnung haben, wie vom Schweben auf Wolke Sieben. Mir scheint, Ihr geht immer nur von einer Alleinschuld aus.
Fakt 1: Innerorts gehört die Saxonette grundsĂ€tzlich auf die StraĂe und nicht auf Rad- und/oder FuĂwege.
Fakt 2: Ein Gehweg ist ein Gehweg und kein Fahrweg. Also haben Zweiradfahrer, egal ob mit oder ohne Motor da nichts zu suchen. Ausnahme: Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren.
Fakt 3: Die Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Von einem Auto geht immer eine gröĂere Betriebsgefahr aus, als von einer Saxonette, einem Fahrrad oder meinetwegen auch einem Tretroller. Ein FuĂgĂ€nger hat natĂŒrlich keine Betriebsgefahr.
Die Betriebsgefahr wird in der Regel von den Gerichten mit einem Mithaftungsanteil von 25 bis 33,3 Prozent zu Ungunsten des Autofahrers bewertet, kann aber je nach Einzelfall ganz entfallen.
Im Jahr 1987 hat ein Richter beim Oberlandesgericht Hamm die Betriebsgefahr ganz ausgesetzt, weil in dem konkreten Fall ein Radfahrer nicht nur verbotswidrig auf dem Geh- anstatt Radweg gefahren ist, sondern dieses auch noch in entgegensetzter Fahrtrichtung. Damit musste der Autofahrer, der aus einer zwischen den HĂ€usern liegenden Ausfahrt kam, nicht rechnen.
Also trennt Euch bitte von dem falschen Gedanken, dass grundsĂ€tzlich nur einer Schuld haben kann. Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Und den mĂŒsste man anhand des Verkehrsunfallberichtes prĂŒfen.
Im erstgenannten Fall dĂŒrfte die ĂŒberwiegende, wenn nicht gar nach den UmstĂ€nden, die ich nicht kenne, alleinige Schuld bei dem Saxonettenfahrer liegen. Kommt auch auf dessen Fahrgeschwindigkeit an. Ein FuĂgĂ€nger, mit dem der Autofahrer ja auch rechnen muss, lĂ€uft da nicht mit 20 km/h lang.
Wie geschrieben, die AbwĂ€gung aller UmstĂ€nde lĂ€sst erst einen Aufschluss ĂŒber die Verteilung der Haftungsquoten zu. Und natĂŒrlich auch ganz wichtig: Nicht nur jedes Gericht entscheidet anders, sondern auch jeder Richter. Das ist ja auch oft der Grund, warum viele AnwĂ€lte in Revision gehen, um fĂŒr ihre Mandantschaft ein gĂŒnstigeres Urteil zu erstreiten.
GruĂ vom Ganter INgo.