Hallo Burghard,
das mag ja alles sein, in D aber unterliegen wir der Leichtmofa-Verordnung und da darf ein Möfchen, von der Bauart her, nicht schneller sein als 20 Km/h. Ein NL Motor aber schafft 25 Km/h und mehr und damit erlischt automatisch die ABE, auch mit Gutachten und Stempel der Zulassungsstelle.
Schau mal im Wiki unter „ Ordnung und Recht“ da gibt es die Leichtmofa- Definition.
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierendas mag ja alles sein, in D aber unterliegen wir der Leichtmofa-Verordnung und da darf ein Möfchen, von der Bauart her, nicht schneller sein als 20 Km/h. Ein NL Motor aber schafft 25 Km/h und mehr und damit erlischt automatisch die ABE, auch mit Gutachten und Stempel der Zulassungsstelle.
Schau mal im Wiki unter „ Ordnung und Recht“ da gibt es die Leichtmofa- Definition.
Gruß
Werner