Hallo Burghard,
das steht bei mir auch, wichtig ist der Punkt 2 in der Leichtmofa-Verordnung
da steht unter Leistungscharakteristik:
„derart ausgelegt, dass oberhalb einer Geschwindigkeit, die nicht mehr als 24 Km/h betragen darf, keine Überschussleistung zum Antrieb des Fahrzeuges abgegeben werden kann.“
Das heißt:
Mit einem NL Motor kann man natürlich auch 20 Km/h fahren, aber seine Überschussleistung geht weit über 24 Km/h hinaus und damit verliert ein Möfchen, mit einem NL Motor, in Deutschland seine ABE.
Auch wenn es kein Dokument gibt, auf dem ABE aufgedruckt steht, macht das gar nichts. Eine Zulassung hebt die ABE nicht auf.
Gruß
Werner
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da steht unter Leistungscharakteristik:
„derart ausgelegt, dass oberhalb einer Geschwindigkeit, die nicht mehr als 24 Km/h betragen darf, keine Überschussleistung zum Antrieb des Fahrzeuges abgegeben werden kann.“
Das heißt:
Mit einem NL Motor kann man natürlich auch 20 Km/h fahren, aber seine Überschussleistung geht weit über 24 Km/h hinaus und damit verliert ein Möfchen, mit einem NL Motor, in Deutschland seine ABE.
Auch wenn es kein Dokument gibt, auf dem ABE aufgedruckt steht, macht das gar nichts. Eine Zulassung hebt die ABE nicht auf.
Gruß
Werner