Die erlaubte Tretkurbellänge beträgt zwischen 170 und 175 mm. Dadurch werden schon mal die Behinderten ausgeschlossen, die z.B. ein bewegungseingeschränktes Bein haben.
Und wie schafft es ein Tret-Roller mit 50 ccm 4 Takt Motor und 1,6 PS, 20 Km/h in die Leichtmofaverordnung ?
Sporti1200
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