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Allgemeines Quasselforum

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Hallo Forum,
ich habe gerade etwas gefunden was mich verwirrt.
Dies steht bei einem Finanzmakler:

Leichtmofa

Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:

sind Leichtmofas nur mit 0,5 KW motorisiert
dürfen Leichtmofas maximal 20 km/h fahren
haben Leichtmofas maximal 30 cm3 Hubraum
es ist eine Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
es wird ein Versicherungskennzeichen empfohlen
es besteht keine Helmpflicht
es dürfen Radwege und Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer benutzt werden

Man beachte: "Es wird ein Versicherungskennzeichen empfohlen"

Wenn ich kein extra Kennzeichen habe dann wäre ich ja über meine Private Haftpflichtversicherung geschützt?
Oder sehe ich dies nicht ganz richtig.
Was meint ihr?
Lg Oldi
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Gelöscht - Thumbnail von - 01.10.12 07:23 Uhr Klicks:84
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