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Allgemeines Quasselforum

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Hallo Forum,
ich habe gerade etwas gefunden was mich verwirrt.
Dies steht bei einem Finanzmakler:

Leichtmofa

Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:

sind Leichtmofas nur mit 0,5 KW motorisiert
dürfen Leichtmofas maximal 20 km/h fahren
haben Leichtmofas maximal 30 cm3 Hubraum
es ist eine Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
es wird ein Versicherungskennzeichen empfohlen
es besteht keine Helmpflicht
es dürfen Radwege und Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer benutzt werden

Man beachte: "Es wird ein Versicherungskennzeichen empfohlen"

Wenn ich kein extra Kennzeichen habe dann wäre ich ja über meine Private Haftpflichtversicherung geschützt?
Oder sehe ich dies nicht ganz richtig.
Was meint ihr?
Lg Oldi
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Hallo Oldi,
würde mich mal interessieren wo du das gelesen hast?
Für unsere Möfchen besteht auf jeden Fall eine Versicherungspflicht!
Das war nachzulesen in § 18 der STVZO, der aber ist gestrichen worden. Wahrscheinlich wurde er durch ein EU Verkehrsgesetz ersetzt, das aber kenn ich leider noch nicht.
Vielleich weiß ja hier jemand welches Gesetzt das nun regelt.

Gruß
Werner
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Das was da oben über Radwege steht, ist so auch nicht richtig.

Außerhalb der Ortschaft --> Immer
Innerhalb nur wenn Mofas erlaubt sind oder der Motor ist aus.

Jörg
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Hallo Ede,
das was du bei Wikipedia gelesen und hier eingestellt hast ist, zumindest mir, bekannt. Das sagt aber nichts darüber aus, welcher Paragraph heute die Versicherungsplicht für unsere Möfchen regelt. Früher war das §18 der STVZO, den aber gibt es nicht mehr.

Hallo Jörg
Was meinst du mit
Außerhalb von Ortschaften immer?

In §2 Abs.4 der STVO, ist zu lesen:
„Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.“

Das heißt, du kannst genauso gut die Straße benutzen!
Gruß
Werner
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Hallo,

wenn das richtig ist, was in ede's Link steht Zitat:

Krafträder
elektr. Antrieb
o. Verbmotor
bis 30 ccm
bHG ï‚£ 20 km/h
Fahrradmerkmale,
einsitzig,
einspurig,
Kindersitz zuläss.
keine Helmpflicht,

dann fahren alle Pedelec ohne Versicherung???
Uuund niemanden Interessiert es???
Uuuud sie sind mit 24 Kmh auch noch zu schnell unterwegs!!!

das soll mal einer verstehen,
ich nicht!

Gruß:winken:
Peter
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<die 25er Pedelecs sind nicht selbstfahrend musst also mit Treten sonst ist der Motor aus, deshab keine ABE und Versicherung.

@Tubal: Oben steht das kleine Wort dürfen, also dürfen immer.

Jörg

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Ja stimmt, sie dürfen, müssen aber auf keinen Fall immer!
Werner
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Hallo Tubal,
diese Ansage fand ich bei Versicherungsmakler und auch auf vielen anderen Seiten. Durch zufall bin ich über Hr Google auf dies Thema gekommen.
Gesucht habe ich etwas anderes bei Versicherungen.
Lg
Gerd
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Hallo Welli,
es ist schon leicht verwirrend auch bei Pedelecs.
Der kleine Unterschied ist ob der Motor Unterstützt oder von anbeginn die Kraft überträgt.
Da gehts ja auch wieder um KW.
Lg
Gerd
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Meine Gedanken gehen Spazieren:
Ich habe gerade meinen Motor aus gemacht und es kommt zum Unfall, welche Versicherung muss Zahlen?
Fahre ich ohne Motorkraft ist doch die Privathaftpflicht zuständig da ich als Radfahrer unterwegs bin.
Mit Motor die Mofaversicherung.
Das kann ja zu einem schönen Streitfall werden bevor ich meine Unfallmeldung los bringe.
Lg
Gerd
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Hallo Gerd,

das Möfchen ist grundsätzlich Versicherungspflichtig!
Ob du nun den Motor an hast oder nicht. Mach dir doch keine unnötigen Gedanken oder Probleme.

Gruß Andreas
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Wollen wir mal den Gedanken von Gerd das Spazieren abgewöhnen.
Sitzt Gerd in einem ordnungsgemäß angemeldetem PKW, an einer abschüssigen Stelle geht nun - wie auch immer - der Motor aus,baut nun beim Fahren - äh - Rollen einen selbstverschuldeten Unfall.
Wer zahlt - Na,na ....?
Hoffe mal das Gerd jetzt ruhig schlafen kann, es sei denn..... Gerd zählt vor dem Einschlafen Schäfchen und dann kommt da doch einer mit ´ner angemeldeten Saxo im Tretmodus an:rennrad: und fährt eines von den Schäfchen an.....
Ohje,ohjeh.... Ich glaub, dat letztere hättich ma jezz besser nich geschrieben :group3g:

Gutenachtgruß
Dietmar
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Hallo Dietmar:smile:
Dann hoffe ich mal das derjenige keine Fahrerflucht macht und ich stehe mit dem Schaden da.:tongue:
Ich würde jetzt mal PKW zu Fahrrad mit Hilfsmotor nicht so in bezug nehmen sondern sehe es als Verkehrsteilnehmer.:rennrad:
Bin ja nicht Böse aber ich frag mal meinen Vertreter
wer da zuständig ist.:grin:
Jetzt hau ich aber mal ab in die Koje und Schäfchen zählen. Wehe es fehlt eins :barb:

Auch ein Gute Nacht Gruß
Lg
Gerd
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Hallo Andreas,
nachdem ich in der letzten Woche drei beinah Unfälle hatte geht mir das nicht aus dem Kopf. Der beste Autofahrer sagte mir er hat mich nicht Gesehen und ich komme Direkt mit mühe vor seiner Tür zum Stehen. Der ist einfach weiter und wurde dann von einem anderen Autofahrer aufgehalten. Toll oder?
Die letzten zwei Wochen wahren für mich als Verkehrsteilnehmer kein Zuckerleken.
Wer schon einmal zehn Jahre mit einer Versicherung gerungen hat der wird auch meine Gedanken verstehen.
Lg Gerd
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Hallo Ede123,
Wikipedia hat nicht immer die Wahrheit auf Lager.
Soweit so gut, Ede so habe ich es auch immer gelesen, jedoch hat mir Hr. Google auch andere Seiten aufgezeigt.
Lg
Gerd
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Ich habe wegen der nicht geklärten Rechtslage meine Räder auf Pedelec umgebaut. Von www.happymotorparts.de das Steuergerät YK31C 24V 500W Artikelnr. F-2893 zu 25 Euro und von www.Mat-con.de einen Pedelec Sensor für 20 Euro mit 1-4,5 Volt Ausgangsspannung je nach Drehzahl der Tretkurbel. Parallel läßt sich auch noch ein Handgas zuschalten oder per Taster Vollgas geben. Das Gehäuse habe ich etwas bearbeitet, damit es in den originalen Controllerkasten am Elektra passt. Ohne Gehäuse ist die Schaltung nur 40x67 mm groß. Der Motor schaltet sich mit Betätigen der Handbremse aus. Was will man mehr!:up:

Mike





ehäuse
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So Mike
Und genau jetzt haste Dir ein versicherungspflichtiges Gefährt geschaffen.Alles was Du ohne Muskelkraft(über 6km/h) bewegen kannst ist das nämlich.Ausnahme wieder:Pedelec,Schiebebetrieb bis zu 6 km/h.

Gruß Dietmar
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Wie soll ich Dich verstehen? Bisher war das Electra ohne Pedaldrehung zu bewegen = Versicherungskennzeichen. Wir alle wissen, dass es da bei allen E-Bikes so gewisse Schalter/Brücken gibt die man für die Beeinflussung der Höchstgeschwindigkeit nutzen kann. Du musst das so verstehen, dass für eine Kontrolle der Gasgriff und der Taster natürlich nicht mehr Spannung liefert, als für die Anfahrhilfe erforderlich ist. Durch einen versteckten Schalter wird das Handgas über einen Widerstand gegen Masse gezogen und dadurch die maximale Spannung auf 1,7 Volt für 6Km begrenzt. Der Steuerstrom liegt bei 3 mA, da reicht ein 1/4 Watt Widerstand. Die wesentliche Eigenschaft eines Pedelec ist aber doch die Bewegung der Tretkurbel. Diese Eigenschaft ist nun vorhanden = kein Versicherungskennzeichen. Das sollte mein Umbau bewirken. Bisher ohne Kennzeichen war eine Anzeige möglich, auch wenn die Gefahr ertappt zu werden doch gering war.

Die Zusätze Handgas muss man ja nicht übernehmen:wink: . Es gab bisher immer die Meinung, dass es 24 Volt Steuerungen für Motoren mit Bürsten als Pedelec nicht gibt. Ich denke, dass mit Angabe der Bezugsquellen das nun wiederlegt ist.

Mike
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Muß ich Dir zustimmen Mike. Ertappen - gering. Bezugsquelle - sehr interessant:up: .Link ist gespeichet.Ohne Handgas = Pedelec und dann ohne Versicherungspflicht.Schiebehilfe bzw.Anfahrhilfe (bis 6 km/h)bei Pedelec erlaubt.
Mein Kommentar bezog sich auf das von Dir angesprochene Anbringen der Hand - bzw. Vollgasversion. Dann nix mehr Pedelec. Dann Leichtmofa (bis 20 km/h) oder Mofa bzw. Kleinkraftrad (über 20km/h).Beides mit Kennzeichen - und Helmpflicht.

Gruß Dietmar
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Wer hat den schon den günstigsten Anbieter für VS-kennzeichen unserer Saxonetten gefunden

Gruß
Andy
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Hallo Andy,die LVM-Versicherung für unser Möfchen kostet nur 30 euro im Jahr.

Gruß Roland:wink:
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Das ist günstig. werde mich dann bald auf der suche nach der LVM in meiner Umgebung machen. Danke für die Info

Gruß
Andy
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Haste noch Zeit bis zum 1. März,dann beginnt für unser Möfchen das neue Versicherungsjahr,unter der Rubrik Leichtmofa.

Gruß Roland:wink:
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Moin,
LVM ....
* Süderstr. 3
* 26802 Moormerland
* (04954) 21 67

Dieter
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Danke @dgohlke somit brauch ich nicht suchen . Das ist ja ein Service hier !!!

Gruß
Andy
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Moin,
ja Andy ich weiß das die Warsingsfehner damit Probleme haben:wink: :wink: :wink:
Dieter
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Also, laut Polizei in R,hausen hat dieser komische Versicherungsmakler (Finanzmakler) nicht recht. Es besteht Versicherungspflicht wie einige richtig vermerkt haben. Genauso verhält es sich mit einem Schadensfall, egal ob der Motor an ist oder nicht jeglicher Schadensfall in verbindung mit der Saxo wird auch von deren Haftpflicht geregelt. Damit ist das Thema zu ende.
Lg Gerd
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Hi, nachdem man für 30€ eine Versicherung (LVM) abgeschlossen hat, muss man dann bitte zusätzlich auch für das Schild noch was zahlen, wenn ja, dann wieviel?

Une wenn ich mein Saxo z.B. im Juni 2013 versichern möchte, muss ich dann wieder 30€ zahlen oder wird der Versicherungsbetrag Zeitlich begrenzt (Beispiel 20 o.ä.)? :skeptisch:

LG
Lemonx

PS: Ich melde zum erstenmal eine Saxonette.
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Nein, das Schild ist schon mit dabei.
Für späteren Abschluß glaube ich wird alle 2 Monate reduziert, einfach mal fragen bei LVM
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Hallo,
reduziert wird ab 1ten Juni,dann wieder 1ter September und 1ter Dezember.
Gruß Hilde
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Mal eine ganz dumme Frage:Gibt es eine Doublette für
z.B Anhänger,vom Versicherungskennzeichen :question: :question:
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Gelöscht - Thumbnail von - 06.03.13 16:42 Uhr Klicks:44
Gelöscht von Herbert
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Frage doch mal beim Straßenverkehrsamt nach,oder du druckst dir selber eins,einschweißen,und gut isses.

Gruß Roland:wink:
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