Hallo Ede,
das was du bei Wikipedia gelesen und hier eingestellt hast ist, zumindest mir, bekannt. Das sagt aber nichts darüber aus, welcher Paragraph heute die Versicherungsplicht für unsere Möfchen regelt. Früher war das §18 der STVZO, den aber gibt es nicht mehr.
Hallo Jörg
Was meinst du mit
Außerhalb von Ortschaften immer?
In §2 Abs.4 der STVO, ist zu lesen:
„Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.“
Das heißt, du kannst genauso gut die Straße benutzen!
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrieren
Gelöscht
-
-
01.10.12 12:43 Uhr
Klicks:64 Gelöscht von Herbert
Keine Antwort auf diesen Beitrag möglich
Hallo,
wenn das richtig ist, was in ede's Link steht Zitat:
Krafträder
elektr. Antrieb
o. Verbmotor
bis 30 ccm
bHG ï‚£ 20 km/h
Fahrradmerkmale,
einsitzig,
einspurig,
Kindersitz zuläss.
keine Helmpflicht,
dann fahren alle Pedelec ohne Versicherung???
Uuund niemanden Interessiert es???
Uuuud sie sind mit 24 Kmh auch noch zu schnell unterwegs!!!
das soll mal einer verstehen,
ich nicht!
Gruß
Peter
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrieren<die 25er Pedelecs sind nicht selbstfahrend musst also mit Treten sonst ist der Motor aus, deshab keine ABE und Versicherung.
@Tubal: Oben steht das kleine Wort dürfen, also dürfen immer.
Jörg
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenJa stimmt, sie dürfen, müssen aber auf keinen Fall immer!
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenHallo Tubal,
diese Ansage fand ich bei Versicherungsmakler und auch auf vielen anderen Seiten. Durch zufall bin ich über Hr Google auf dies Thema gekommen.
Gesucht habe ich etwas anderes bei Versicherungen.
Lg
Gerd
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenHallo Welli,
es ist schon leicht verwirrend auch bei Pedelecs.
Der kleine Unterschied ist ob der Motor Unterstützt oder von anbeginn die Kraft überträgt.
Da gehts ja auch wieder um KW.
Lg
Gerd
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenMeine Gedanken gehen Spazieren:
Ich habe gerade meinen Motor aus gemacht und es kommt zum Unfall, welche Versicherung muss Zahlen?
Fahre ich ohne Motorkraft ist doch die Privathaftpflicht zuständig da ich als Radfahrer unterwegs bin.
Mit Motor die Mofaversicherung.
Das kann ja zu einem schönen Streitfall werden bevor ich meine Unfallmeldung los bringe.
Lg
Gerd
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenHallo Gerd,
das Möfchen ist grundsätzlich Versicherungspflichtig!
Ob du nun den Motor an hast oder nicht. Mach dir doch keine unnötigen Gedanken oder Probleme.
Gruß Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenWollen wir mal den Gedanken von Gerd das Spazieren abgewöhnen.
Sitzt Gerd in einem ordnungsgemäß angemeldetem PKW, an einer abschüssigen Stelle geht nun - wie auch immer - der Motor aus,baut nun beim Fahren - äh - Rollen einen selbstverschuldeten Unfall.
Wer zahlt - Na,na ....?
Hoffe mal das Gerd jetzt ruhig schlafen kann, es sei denn..... Gerd zählt vor dem Einschlafen Schäfchen und dann kommt da doch einer mit ´ner angemeldeten Saxo im Tretmodus an
und fährt eines von den Schäfchen an.....
Ohje,ohjeh.... Ich glaub, dat letztere hättich ma jezz besser nich geschrieben
Gutenachtgruß
Dietmar
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenHallo Dietmar
Dann hoffe ich mal das derjenige keine Fahrerflucht macht und ich stehe mit dem Schaden da.
Ich würde jetzt mal PKW zu Fahrrad mit Hilfsmotor nicht so in bezug nehmen sondern sehe es als Verkehrsteilnehmer.
Bin ja nicht Böse aber ich frag mal meinen Vertreter
wer da zuständig ist.
Jetzt hau ich aber mal ab in die Koje und Schäfchen zählen. Wehe es fehlt eins
Auch ein Gute Nacht Gruß
Lg
Gerd
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenHallo Andreas,
nachdem ich in der letzten Woche drei beinah Unfälle hatte geht mir das nicht aus dem Kopf. Der beste Autofahrer sagte mir er hat mich nicht Gesehen und ich komme Direkt mit mühe vor seiner Tür zum Stehen. Der ist einfach weiter und wurde dann von einem anderen Autofahrer aufgehalten. Toll oder?
Die letzten zwei Wochen wahren für mich als Verkehrsteilnehmer kein Zuckerleken.
Wer schon einmal zehn Jahre mit einer Versicherung gerungen hat der wird auch meine Gedanken verstehen.
Lg Gerd
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrieren