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Allgemeines Quasselforum

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Hallo Ede,
das was du bei Wikipedia gelesen und hier eingestellt hast ist, zumindest mir, bekannt. Das sagt aber nichts darüber aus, welcher Paragraph heute die Versicherungsplicht für unsere Möfchen regelt. Früher war das §18 der STVZO, den aber gibt es nicht mehr.

Hallo Jörg
Was meinst du mit
Außerhalb von Ortschaften immer?

In §2 Abs.4 der STVO, ist zu lesen:
„Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.“

Das heißt, du kannst genauso gut die Straße benutzen!
Gruß
Werner
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