Danke Thorsten!
Herstellerbindungen sind tatsächlich nicht mehr erlaubt. Im Zweifel muss allerdings eine Herstellerfreigabe des aktuell verwendeten Reifens vorliegen. Die ABE erlöscht aber nicht.
Es kann doch nicht sein, dass der Konkurs eines Reifenherstellers die ABE außer Kraft setzt (sagten sich vielleicht die Abschaffer der Reifenbindung).
Grüße - Dieter
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenHerstellerbindungen sind tatsächlich nicht mehr erlaubt. Im Zweifel muss allerdings eine Herstellerfreigabe des aktuell verwendeten Reifens vorliegen. Die ABE erlöscht aber nicht.
Es kann doch nicht sein, dass der Konkurs eines Reifenherstellers die ABE außer Kraft setzt (sagten sich vielleicht die Abschaffer der Reifenbindung).
Grüße - Dieter