Hallo Werner.
Deine Aussage mit den Niederländern, die in Deutschland "nur" 25 km/h fahren dürfen, vermag und will ich nicht nachvollziehen, um nicht zu sagen, das ist Quatsch.
Fährt der Niederländer mit seiner Saxonette 25 km/h und für die Straße gilt gemäß deutscher StVO zum Beispiel eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Er hat eine gültige Zulassung. Egal ob diese Zulassung aus den Niederlanden oder Deutschland stammt. Und seine niederländische Versicherung gewährt ihm den Versicherungsschutz bis zur gemäß seiner ABE gültigen Geschwindigkeit von 25 km/h.
Bitte hier nicht Zulassungen aus Ländern der EU mit den einzelnen Straßenverkehrsordungen der EU-Länder verwechseln!
Ebenso bin ich der Aufassung, das einer deutscher Saxonettenfahrer in Österreich 20 km/h fahren darf, wenn es die dortige StVO und die Straßenverhältnisse zulassen. Wo ist das Problem? Die deutsche Versicherung gewährt den Versicherungsschutz doch auch außerhalb Deutschlands in EU-Ländern. Und der Versicherungsschutz gilt bis zu der in der ABE eigetragenen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Also, noch einmal die Frage: Was soll die Vermischung bzw. Verwechselung von StVO und ABE bzw. Versicherungsschutz?
Wenn das alles im Ösiland anders sein soll als in anderen EU-Staaten, dann mögen die Österreicher an der Grenze bitte Leute aufstellen, die deutsche Saxonettenfahrer darin hindern, in ihr ansonsten so tolles Abzockland (bezogen auf Verkehrsteilnehmer) einzufahren.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDeine Aussage mit den Niederländern, die in Deutschland "nur" 25 km/h fahren dürfen, vermag und will ich nicht nachvollziehen, um nicht zu sagen, das ist Quatsch.
Fährt der Niederländer mit seiner Saxonette 25 km/h und für die Straße gilt gemäß deutscher StVO zum Beispiel eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Er hat eine gültige Zulassung. Egal ob diese Zulassung aus den Niederlanden oder Deutschland stammt. Und seine niederländische Versicherung gewährt ihm den Versicherungsschutz bis zur gemäß seiner ABE gültigen Geschwindigkeit von 25 km/h.
Bitte hier nicht Zulassungen aus Ländern der EU mit den einzelnen Straßenverkehrsordungen der EU-Länder verwechseln!
Ebenso bin ich der Aufassung, das einer deutscher Saxonettenfahrer in Österreich 20 km/h fahren darf, wenn es die dortige StVO und die Straßenverhältnisse zulassen. Wo ist das Problem? Die deutsche Versicherung gewährt den Versicherungsschutz doch auch außerhalb Deutschlands in EU-Ländern. Und der Versicherungsschutz gilt bis zu der in der ABE eigetragenen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Also, noch einmal die Frage: Was soll die Vermischung bzw. Verwechselung von StVO und ABE bzw. Versicherungsschutz?
Wenn das alles im Ösiland anders sein soll als in anderen EU-Staaten, dann mögen die Österreicher an der Grenze bitte Leute aufstellen, die deutsche Saxonettenfahrer darin hindern, in ihr ansonsten so tolles Abzockland (bezogen auf Verkehrsteilnehmer) einzufahren.