Drehen wir uns nicht im Kreise?
Wenn ich in NL mein Möfchen versichern lasse darf ich natürlich in Deutschland damit fahren,aber eben nur bis 20Km/h wobei die STVO bezüglich der Radwege zu beachten sind.
In Deutschland innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Fahren auf Radwegen unter Motorkraft verboten,außerhalb hingegen erlaubt.
In Östereich muß ich also die dortigen STVO kennen und befolgen.
Mit dem Auto darf ich so schnell fahren wie der Wagen und die Verkehrslage es zuläßt,bin ich im Urlaub in Schweden darf ich trotzdem auf den Landstraßen nur 90Km/h und auf den Autobahnen 130Km/h fahren so jedenfalls 1970 als ich zuletzt dort war.
Wenn ich in Deutschland ein Leichtmofa zulassen bzw. eine ABE beantrage gilt das Deutsche Recht wonach nur 20Km/h als Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind.
Heißt also im Klartext das man sich nach den landesüblichen STVO des Gastlandes vorher erkundigen muß um nicht zur Kasse gebeten zu werden!
Bernhard
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenWenn ich in NL mein Möfchen versichern lasse darf ich natürlich in Deutschland damit fahren,aber eben nur bis 20Km/h wobei die STVO bezüglich der Radwege zu beachten sind.
In Deutschland innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Fahren auf Radwegen unter Motorkraft verboten,außerhalb hingegen erlaubt.
In Östereich muß ich also die dortigen STVO kennen und befolgen.
Mit dem Auto darf ich so schnell fahren wie der Wagen und die Verkehrslage es zuläßt,bin ich im Urlaub in Schweden darf ich trotzdem auf den Landstraßen nur 90Km/h und auf den Autobahnen 130Km/h fahren so jedenfalls 1970 als ich zuletzt dort war.
Wenn ich in Deutschland ein Leichtmofa zulassen bzw. eine ABE beantrage gilt das Deutsche Recht wonach nur 20Km/h als Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind.
Heißt also im Klartext das man sich nach den landesüblichen STVO des Gastlandes vorher erkundigen muß um nicht zur Kasse gebeten zu werden!
Bernhard