Interessanterweise ist nur in den Original-ABE der Vergasertyp und die Hauptdüsengröße aufgeführt.
Bei der Einzelgenehmigung, die ich für einen NL-Rahmen mit deutschem Motor habe, fehlen diese Angaben. Das heißt Vergaser und Hauptdüsengröße sind dort nicht vorgeschrieben, nur die Höchstgeschwindigkeit.
Vielleicht könnten die juristisch besser Gebildeten was dazu sagen?
Den Anstoss zum Nachdenken hast du jetzt dazu gegeben, vielleicht könnte ich in dieses Fahrzeug einen richtigen Vergaser einbauen. Natürlich unter Beachtung der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit.
Es gibt da schon preiswerte Vergaser von diesen Pocket Bikes, die mir brauchbar erscheinen.
Grüße, Reiner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenBei der Einzelgenehmigung, die ich für einen NL-Rahmen mit deutschem Motor habe, fehlen diese Angaben. Das heißt Vergaser und Hauptdüsengröße sind dort nicht vorgeschrieben, nur die Höchstgeschwindigkeit.
Vielleicht könnten die juristisch besser Gebildeten was dazu sagen?
Den Anstoss zum Nachdenken hast du jetzt dazu gegeben, vielleicht könnte ich in dieses Fahrzeug einen richtigen Vergaser einbauen. Natürlich unter Beachtung der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit.
Es gibt da schon preiswerte Vergaser von diesen Pocket Bikes, die mir brauchbar erscheinen.
Grüße, Reiner