Nabend Herbert,die Saxonette ist ein Leichtmofa-kein Leichtkraftrad
Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten. Eine vollständige Angleichung des nationalen Begriffes in der FZV (Zulassungsrecht) an das EU-Recht ist noch nicht gegeben, während das Fahrerlaubnisrecht bereits vollständig an das EG-Recht angepasst wurde (keine 50-cm³-Grenze). Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwirbt, erhält zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse AM (Kleinkrafträder bis 45 km/h und Mofa mit 25 km/h).
Nur mal so zur Errinnerung
Gruß Camillo
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenAls Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten. Eine vollständige Angleichung des nationalen Begriffes in der FZV (Zulassungsrecht) an das EU-Recht ist noch nicht gegeben, während das Fahrerlaubnisrecht bereits vollständig an das EG-Recht angepasst wurde (keine 50-cm³-Grenze). Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwirbt, erhält zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse AM (Kleinkrafträder bis 45 km/h und Mofa mit 25 km/h).
Nur mal so zur Errinnerung
Gruß Camillo