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E-Bike und Pedelecs-Forum

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Hallo Spartaner,

das Ganze ist ein rechtliches Problem. Ein Fahrrad mit Trethilfe, bleibt ein Fahrrad und ist über die Hausrat- oder fahrradversicherung abgesichert, ev. auch über die normale Haftpflicht. Dein Umbau zählt Rechtlich als Kraftfahrzeug, wobei es zweitrangig ist mit welcher Antriebsart. Wichtig ist die Tatsache, das es von selbst fährt. Du benötigst somit eine Einzelabnahme beim TÜV , um eine entsprechend ABE zu erwirken, das sollte kein problem sein. Und nachfolgend ein Versicherungskennzeichen.

Grüße
Harryhttp://www.hilfsmotor.eu/smilies/smiley_emoticons_wink.gif
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Gelöscht - Thumbnail von ohnedrehzahl ohnedrehzahl - 02.06.12 09:36 Uhr Klicks:22
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