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Saxonette- und Spartamet- Forum

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"Saxonette restaurieren ... für Dummies" - Thumbnail von Micha Micha - 17.09.11 23:35 Uhr Klicks:76
Re: "Saxonette restaurieren ... für Dummies" - Thumbnail von - 18.09.11 08:34 Uhr Klicks:65
Re: "Saxonette restaurieren ... für Dummies" - Thumbnail von Micha Micha - 18.09.11 10:29 Uhr Klicks:56
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Teil 1 hat geklappt - Thumbnail von Micha Micha - 18.09.11 13:34 Uhr Klicks:51
@Camillo: Danke für den Hinweis. Da hast Du leider Recht:

"§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen."


Mistmistmist.
Allerdings: "dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen." Wie stellen die sich das vor? :eek: Außerdem haben wir mit der Sxo ja auch kein Fahrrad, sondern ein Leichtmofa. Deshalb gilt m.E. hier die StVRAusnV, und da steht:

"1.7 Lichttechnische Einrichtungen: müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein; folgende
Auflagen müssen erfüllt sein:
a) Ein Antrieb der Lichtmaschine, der auch nur eine kurzzeitige
Unterbrechung der Stromerzeugung nicht erwarten läßt (=unterbrechungsfreies Licht).
b) Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit
von Lichtmaschinen- auf Batteriebetrieb umschaltet (Stand-
beleuchtung).
c) Ein Großflächen-Rückstrahler, der mit dem Buchstaben "Z"
gekennzeichnet ist.
d) Ein Scheinwerfer, der der Nummer 23 Abs. 5 Ziffer 2 der
Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauart-
prüfung nach § 22a StVZO (VkBl. 1983 S. 617) entspricht. "

Zwei Dinge sind festzuhalten:
- Gefordert ist nur die Lichtmaschine mit mind. 3W. Eine Spannung ist hingegen nicht genannt. Ein Verweis auf die Ordnung für Fahrräder ist nicht vorhanden. Die Spannung muss also nicht 6V betragen! Gutgut...
- Der Zankapfel kann also darin liegen, wann die "geringe Geschwindigkeit" vorliegt. Für mich ist alles unter 120km/h "gering". *lol*

Naja, Spaß beiseite. So geht's natürlich nicht.
Aber: Ich darf die 12V-Batterie für die Beleuchtung benutzen. Der Dynamo muss ja aber leider bleiben. Im Endeffekt wird es also wohl auf einen Spannungsteiler hinauslaufen, der für die Lämpchen 12V zu 6V macht. Rück- und Frontlicht gibt es ja mit fertigen Schaltungen.

Oh mann, wie ich diese kleinkarierten Gängelungen verabscheue! Hätte man Banken genauso reguliert wie die Birnchengröße am alten Damenrad von Oma Kusemeier, ....


Ohne Relais wird es im Übrigen wohl doch nicht gehen. Der Einschaltstrom beträgt (gemessen) bis zu 75 Ampere. Das ist zuviel. Ein Relais kostet aber auch nicht die Welt, bspw. http://www.conrad.de/ce/de/product/504209/RELAIS-12VDC-GRL-S-112DF/SHOP_AREA_17289&promotionareaSearchDetail=005.
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