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Allgemeines Quasselforum

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meine ersten Bilder - Thumbnail von Rovinj 30 Rovinj 30 - 29.01.11 08:13 Uhr Klicks:72
http://www.hilfsmotor.eu/user/Rovinj%2030/gallery/1937/

umrüstung auf e.-start
navi spannungsversorgung
doppelicht vorne und hinten,ein davon mit standlicht
trommelbremse vorne.

gruß
burghardt
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Saxo Fan Saxo Fan - 29.01.11 21:01 Uhr Klicks:53
Hallo Burghardt

Wirklich schön deine rote Saxonette:up: . Wirklich schöne Bilder. Ich habe mir auch eine grüne Classic neu aufgebaut. Die Classic ist für misch die schönste Saxonette:lachtot: .

Gruß

Rainer
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 29.01.11 23:18 Uhr Klicks:51
Hallo Burghardt,

vernünftiger Umbau der lichttechnischen Seite, aber bitte gestatte mir eine vorsichtige Frage (dient nicht zur Beunruhigung !)

Ist das bei einer Saxonette offiziell zugelassen ?

Ich frage weil ich sehr viel und oft, im Dunkeln mit meinen Rennrad fahre, 2 gute LED Scheinwerfer montiert habe, und es immer wieder Probleme mit der Rennleitung gibt.

Die Lampen sind so eingestellt das ich wirklich keinen blenden kann,
aber immer wieder heißt es rechts ran, anhalten und abmontieren.

Letztes Jahr war es bestimmt 5-6 mal.

Ich will dazu sagen das ich da uneinsichtig bin und auch weiterhin mit
2 Lammpen meine Haustrecke (86km) mit Top-Speed abrase.

Da ich hier aber von einem Fahrrad spreche währe ich sehr erfreut wenn das mit einer Saxonette möglich ist.

Ich will Deinen Umbau in keinster Weise kritisiern oder madig machen,
es wäre halt nur eine gute Sache für mich zwei Vorderlichter an der Saxonette offiziell montieren zu dürfen.

Gruß Valentin
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 30.01.11 00:52 Uhr Klicks:50
Hallo Burghardt und Valentin,
laut STVZO § 67, darf in Deutschland nur ein Scheinwerfer am Fahrrad vorhanden sein.
Kann man hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html
Da die Classic nur einen grablichtähnlich hellen Scheinwerfer hat, hab ich mir auch einen zweiten Scheinwerfer angebaut. Innerort fahre ich immer nur mit einem angeschalteten Scheinwerfer, da reicht die Classic -Funzel aus. Fahre ich aber auf unbeleuchteten Fahrradwegen oder Stassen, schalte ich den Zweiten hinzu.
Ist sicher rechtlich nicht richtig, aber im Dunklen ist für mich ausreichend helles Licht sehr wichtig und trägt, meiner Meinung nach, auch zur Sicherheit bei. Nun könnte man den Scheinwerfer der Classic einfach abbauen, damit ist aber das Gesamtbild der Classic zerstört. Ich finde, die eigenartige Lichtkugel gehört einfach zur Classic, wäre sie nicht mehr dran, wäre sie keine Classic mehr.:rennrad:
Gruß
Werner
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 30.01.11 03:13 Uhr Klicks:49
Hallo Werner,

schade,schade also greift bei der Saxonette auch die STVZO § 67 durch.

Ist ja auch eigentlich eine vernünftige Verordnung, nur was die Beleuchtungsgsregeln angeht habe ich schon immer das Gefühl gehabt das man Fahrradfahrer im Dunkeln nicht sehen soll.

Zum Glück hat sich ja bei den Lampen in den letzten Jahren viel getan,
aber eine vernünftige Ausleuchtung bekomme ich nur mit 2 Scheinwerfern hin.

Ist immer ein tolles Gefühl wenn mich ein Auto im Stockdunkeln auf der Landstraße überholt, denke mir dann immer, so ein Licht hätte ich jetzt auch gerne an meinen Rennrad.

Ich hatte beim Anblick der Bilder von Burghardt gehofft das es da auch
so Ausnahmen bei der Saxonette gibt, wie ohne Helm, und Radweg- Erlaubnis.

Da der Motor ja genug Leistung hat, "Beleuchtung was die Lenkerbreite hergibt" aber ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.


Gruß
Valentin
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Rovinj 30 Rovinj 30 - 30.01.11 07:05 Uhr Klicks:53
hallo
es sind zwei von einander unabhängige beleuchtungen,die einzelnt eingeschaltet werden können.

1. nur dynamo orginal (reserve )
2. dynamo plus versorgung von e.-start (betrieb)

hallo werner

so wie du es machst, habe ich es auch vor.

bei der ersten probrfahrt ,es war schon dunkel,viel das lich fast aus ,es leuchtete nur noch ganz schwach,ein draht hatte sich am orginallich am akkukast gelöst.daher habe ich dann die zweite beleuchtung angebaut.wird sie gebraucht mache ich sie an ,sonst aus.

gruß
burghardt
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von thorsten thorsten - 30.01.11 14:03 Uhr Klicks:44
nene...
falsch verstanden.
da steht immer nur:
"müssen" mit einer bzw. einem.......
nicht ""dürfen""

thorsten
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 30.01.11 14:46 Uhr Klicks:43
hat da jemand was anders gesagt?
Werner
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Gelöscht - Thumbnail von ---- ---- - 30.01.11 19:25 Uhr Klicks:39
Gelöscht von ----
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Gelöscht - Thumbnail von ---- ---- - 30.01.11 19:21 Uhr Klicks:35
Gelöscht von ----
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 30.01.11 20:21 Uhr Klicks:34
Hallo Stefan,
einige deiner Aussagen verstehe ich nicht.

1. Wieso muss eine Trommelbremse eingetragen werden? In der ABE steht doch gar nichts über Bremsen, also kann eine Cantilever-Bremse auch nicht vorgeschrieben sein.

2. wo wird erklärt, dass zwei Scheinwerfer eine Verwechslungsgefahr mit einem Auto bedeuten? Zumal Burghard und ich die Lampen untereinander montiert haben und nicht nebeneinander.

3. Waum nicht volle Kanne mit 2 Lampen fahren, wenn man doch mit der zweiten Lampe für viel bessere Ausleuchtung des Vorfeldes gesorgt hat und dadurch Fußgänger viel eher erkennt.Übrigens sind Fahrräder ohne Motor häufig viel schneller unterwegs.
Klär mich mal auf.
Gruß
Werner
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Gelöscht - Thumbnail von ---- ---- - 31.01.11 09:08 Uhr Klicks:33
Gelöscht von ----
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 30.01.11 20:38 Uhr Klicks:36
Hallo Stefan,

die Regelung ist mir mehr als bekannt, da ich ja von der Rennleitung immer wieder darauf hingewiesen werde.:wink:

Die zwei Lampen sind direkt nebeneinander angebracht, da ist nur der Lenkervorbau dazwischen. Beide Lampen scheinen in dieselbe Richtung,
die eine nach Vorschrift eingestellt, und die andere etwas mehr zur
rechten Fahrbahnmakierung und näher zum Vorderrad.

Aus 50m Entfernung sieht es für mich aus als wäre da nur eine Lampe,
ich weiß nicht wie die Rennleitung das eigentlich erkennen kann.:confused:

Fußgänger habe ich eigentlich nicht zu beachten, da die auf einer Bundesstraße nichts zu suchen haben.(erst recht nicht im Dunkeln)

Fahrradwege kann ich leider nicht benutzen, wegen den Reifendruck von 14bar. (jedes Stöckchen, Rillchen, und Schlaglöchlein wird da bei Tempo echt gefährlich.)

Tagsüber zu fahrern ist mir zu viel Verkehr, also ist meine liebste Zeit so nach 20 Uhr, die Rückrunde findet dann im Dunkeln statt.,im Winter auch die Hinrunde.

Ich glaube das mein Problem darin besteht das ich mir geich 2 ultrabrutale helle Lampen zur meiner Sicherheit gegönnt habe.

2 mal 80 Lux (kann ich nur jedem empfehlen, nicht billig aber
Guuuuuuuuuuuuuut.)

Ich glaube das die Rennleitung auf diese Helligkeit an einem Fahrrad
nicht klarkommt, da sie ja ein Fahrrad mit so einer Art Kerzenbeleuchtung erwartet, und dann bei der Kontrolle erst merken, das es sogar zwei von den Dingern sind.

Werde das mal testen und zeitweise nur mit einer fahren.

Ich danke Dir für die Anteilnahme zu meinen Problemchen

Valentin

Für alle die sich nachts im Dunkeln fürchten hier ein Link:

http://www.bikelight.philips.de/fahrradlicht-led-batterie/index.html
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 30.01.11 20:55 Uhr Klicks:35
Hallo,

kleiner Nachtrag

Falls sich jemand den Link im Beitrag oben angesehen hat,

ist das was ich nicht verstehe der Zusatz:

** Zugelassen als Zusatz-Fahrradlampe oder alleiniges Fahrradlicht für Rennräder unter 11 kg.

Die 11 kg erreiche ich noch lange nicht, und das der Rest des Satzes nur Werbung von Philips ist will ich nicht wahrhaben.

Also was will die Rennleitung von mir ? Licht zu Hell oder was ?????,

ich glaube ganz ohne Licht hätte ich weniger Probleme mit denen.


Valentin
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 30.01.11 22:28 Uhr Klicks:33
Hallo Valentin,
Wenn du auch bestimmte Dinge nicht wahr haben willst, wie du schreibst, es gilt, eben auch für Rennräder STVZO § 67, egal was Philips schreibt.

Fahre in Zukunft mit nur einem Scheinwerfer, dann hat die Rennleitung keinerlei Handhabe gegen dich. 80 Lux ist ja schon, weit über den Durchschnitt, helles Licht. Bei 160 Lux Flutlicht an einem Fahrrad, dreht jeder Polizist am Rad, da ist Anhalten vorprogrammiert, weil eben 2 Scheinwerfer nicht erlaubt sind.

Zitat:
„Fußgänger habe ich eigentlich nicht zu beachten, da die auf einer Bundesstraße nichts zu suchen haben.(erst recht nicht im Dunkeln“

Da liegst du aber falsch. Natürlich dürfen Fußgänger Bundesstraßen, auch in Dunklen, benutzen. Ob es sogar vorgeschrieben ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall wird immer empfohlen (ADAC usw.) das sie in Gehrichtung auf der linken Fahrbahnseite laufen und ihre Kleidung mit Reflektoren versehen sollen. Was du schreibst gilt für Autobahnen.
Gruß
Werner
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 31.01.11 01:21 Uhr Klicks:34
Hallo Werner,

ich werde Deinen Rat beherzigen und es wohl bei einer Lampe belassen.

Ich weiß ja das ich die Aufmerksammkeit auf mich lenke, die Rennleitung ist auch nie unfreundlich ,freuen sich sogar das einer mit gescheiten Licht rumfährt, wünschen mir auch immer eine gute Weiterfahrt und so, aber halt immer mit den Hinweis auf die STVZO.

Das mit den Fußgängern, da habe ich mich falsch ausgedrückt.

Ich meinte das so, da ich ja die Fahrbahn benutze und an den meisten Bundesstraßen ja Geh und Radwege vorhanden sind,
und die Autos da mit Tempo 70 an mir vorbeifahren, ich da keinen Fußgänger auf der Fahrbahn erwarte.

Ach so da war noch was : "Philips ist gemein":wink:

Ich fahre übrigens ab und zu die Strecke Düsseldorf-Wesel-Rees-Emmerich mit dem Rennrad auf der B8 hoch. Dann bin ich aber auch Fix und Fertig wenn ich bei euch an der Rheinbrücke ankomme.

(sehr schöne Brücke!)

Gruß
Valentin
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 31.01.11 11:26 Uhr Klicks:31
Hallo Valentin,
solltest du mit deinem Rennrad mal wieder bis Emmerich kommen, ich wohne in der Nähe der Rheinbrücke, so bist du herzlich eingeladen.
Bei Kaffee und Kuchen kannst du dich erholen und wir können dann ein wenig über unsere Saxonetten fachsimpeln.
Gruß
Werner
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 31.01.11 12:47 Uhr Klicks:26
Hallo Werner,

danke für die Einladung, ich fahre die etwas längere Strecke Düssedorf-Emmerich gemeinsamm mit meinen Sohn, wenn die Einladung auch für Ihn gilt würden wir uns sehr freuen, und beim nächsten mal dankend annehmen.

Gruß
Valentin
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 31.01.11 13:14 Uhr Klicks:23
Ja klar, ihr seid beide herzlich eingeladen!
Gruß
Werner
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Gelöscht - Thumbnail von ---- ---- - 31.01.11 09:18 Uhr Klicks:36
Gelöscht von ----
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von DL7RR (verstorben) DL7RR (verstorben) - 31.01.11 10:44 Uhr Klicks:34
Hat denn ein Rennfahrer der wesentlich schneller als 30Km/h fährt überhaupt was auf dem Fahrradweg zu suchen???

Ein normaler Radfahrer muß auf dem Fahrradweg einer Unebenheit ausweichen,der Rennfahrer kommt mit erhöhter Geschwindigkeit von hinten ohne zu klingeln angefahren und will partout den Radfahrer überholen auf dem rd. 80cm breiten Radweg und es kommt zum Crash!!!

Aber nicht nur Rennfahrer kennen keine Klingel bzw. deren Gebrauch,auch die überwiegend meißten Radfahrer leider aber auch nicht.

Benutzt Ihr Eure Klingel,oder ist sie auch nur zur Zierde an Euren Möfchen angebracht?

Rennfahrer haben nichts auf dem Fahrradweg zu suchen aufgrund ihrer hohen Geschwindigkeit,und schon garnicht auf dem Gehweg,so meine Meinung!!!

Bernhard
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 31.01.11 11:06 Uhr Klicks:35
Hallo Bernhard,
so gerne ich dir ja, allein wegen der hohen Geschwindigkeit der Rennräder, beipflichten möchte, müssen auch Rennräder, die rechtlich Fahrräder sind, auch auf dem Radweg fahren.

Dazu sagt die STVO §2
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

237 = Radweg
240 = Gemeinsamer Rad-und Fußweg
241 = getrennter Rad –und Fußweg

Gruß
Werner

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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von DL7RR (verstorben) DL7RR (verstorben) - 31.01.11 11:18 Uhr Klicks:33
Ja Du hast sicher recht lieber Werner,
nur aus eigener Erfahrung bin ich eben der Meinung wie schon gesagt.

Vor einigen Jahren hatte ich mal einen ähnlichen Fall.

2 Radwege,einer links und einer rechts wo ich den richtigen befahre und es kommt mir ein Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit entgegen,ich meine Fahrt verlangsamt,die linke Hand vom Lenker,und er kam dann in horzontaler Lage rd.20cm vor einem Baum zum Liegen.

Aber nicht nur das sondern diverse Fastunfälle weil ich von hinten ohne klingeln überholt wurde!

Es gibt nicht nur unter den Autofahrern,sondern auch unter den Radfahrern Verkehrsrowdys!!!

Bernhard
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 31.01.11 13:16 Uhr Klicks:32
Hallo,

ihr habt ja alle Recht.

Ich müsste mich halt mal in einem Verein anmelden,
die haben, so glaub ich Ausnahmeregeln, was aber in der Praxis nicht
durchgeführt wird.

Betreibe das Rennradfahren aber nicht als Sport sondern nur zu Spaß.

Aluklingel am Rennrad habe ich, Verkehrsrowdy bin ich nicht, habe halt nur
festgestellt das für ein Rennrad, Radwege fast alle miserabel
sind und wenn ich sie fahren müsste könnte ich gleich schieben.

Mit einem normalen Fahrrad bin ich immer froh wenn ein Radweg da ist, und benutze ihn auch, deshalb finde ich es ja auch so gut das wir mit der Saxonette Radwege benutzen dürfen.

Ist ein wenig weit hergeholt, aber stellt euch mal einen Rennrad-Wettkampf (auf die Fahrbahn bezogen) auf einen Radweg vor.:wink:

Auch sind die Regelungen für mich irgendwie undurchsichtig und scheinen mir flexibel zu sein.

http://www.adfc-weyhe.de/radwege/benutzungspflicht.php
http://www.adfc-weyhe.de/radwege/andereradwege.php


Wie gesagt es geht mir nur um die Verbindung Rennrad mit hohem
Tempo und einen Radweg.

Danke für eure Beiträge,

Gruß
Valentin
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von MatthiasB MatthiasB - 31.01.11 15:36 Uhr Klicks:40
Hallo,

ich bin wie Valentin auch ein leidenschaftlicher Rennradler.

Vereinsmitglieder genießen in Deutschland keinerlei Sonderrechte, meines Wissens sind aber Lizenzfahrer in Österreich von der Radwegenutzungpflicht befreit. Aber dahin ist es von Dorsten aus zu weit.:wink:

Ansonsten ist es ganz einfach: Immer, wenn so ein blaues rundes Schild mit Fahrrad oder Fahrrad und Fußgänger zu sehen ist, MUSS der Radweg benutzt werden. Streit gibt es im Augenblick aber darüber, welche Wege von Städten und Gemeinden mit diesen Schildern ausgezeichnet werden dürfen. Hier hat ein Radler in Süddeutschland geklagt und gewonnen, aber der Weg durch die Instanzen ist meines Wissens noch lang. Vielleicht weiß schon jemand mehr?

Wenn man also auf der Fahrbahn fahren möchte, muss man sich eine Route ohne benutzungspflichtige Radwege suchen. Wobei die Lage zusätzlich dadurch absurd wird, dass ein dichtes Radwegenetz nachweislich die Unfallgefahr für Radler erhöht.

Wenn benutzungspflichtige Radwege unbenutzbar sind besteht allerdings das Recht, auf die Fahrbahn auszuweichen. Unzumutbar heißt aber nicht, dass es auf dem Rennrad zu sehr rumpelt, sondern nicht geräumt im Winter oder ähnliches. Wenn ein Rennrad zu schnell ist, muss man das Tempo den Radweggegebenheiten angepaßt werden.

Das einzige Zugeständnis an Rennräder ist bei der Beleuchtungsanlage gemacht worden, hier reichen zugelassenen Batterieleuchten, die formal soger ständig mitgeführt werden müssen. Aber das macht wohl kein Rennradler.

Viele Grüße,

Matthias

Eigentlich müsste man den Thread schon wieder umbenennen...:wink:
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Gelöscht - Thumbnail von ---- ---- - 31.01.11 19:23 Uhr Klicks:32
Gelöscht von ----
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 31.01.11 20:53 Uhr Klicks:33
Zitat:right: "Im Straßenrecht ist die Trennung zwischen motorisiertem und nicht motorisiertem Verkehr entscheidend; dies wird mit der Fahrstabilität von Radfahrern( zu arges Schwanken!) begründet."

Hallo Stefan,
kannst du zu dieser Aussage Quellenangaben machen STVZO, STVO, Verkehrsrecht usw. Das klingt für mich (zu arge Schwankungen, Fahrstabilität. usw.), ehrlich gesagt etwas abenteuerlich. Ich würde da gerne etwas hinzulernen, weil, ich habe noch nie von dieser Begründung gehört.
Gruß
Werner
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Gelöscht - Thumbnail von ---- ---- - 01.02.11 14:39 Uhr Klicks:33
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 01.02.11 18:34 Uhr Klicks:24
Hallo Stefan,
herzlichen Dank für deine ausführliche Aufklärung.
Nun ist mir auch klar, warum bei fast identischen Fällen, Richter völlig unterschiedlich Urteilen. Jeder Fall ist wohl ein Unikat und wird immer auch individuell behandelt, wobei ich glaube, dass dem Richter da eine Gewisse Bandbreite der Beurteilung zugestanden wird. Ein normaler Mensch käme doch gar nicht auf die Idee einem Radfahrer „zu starkes Schwanken“ zu unterstellen.
Wie heißt es so schön: Es gibt kein Recht, wir müssen uns mit der Justiz behelfen.:anonym:
Gruß
Werner
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Gelöscht - Thumbnail von ---- ---- - 02.02.11 14:19 Uhr Klicks:22
Gelöscht von ----
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 02.02.11 15:27 Uhr Klicks:29
Hallo Stefan,
das mit der Justiz und dem Behelf, war scherzhaft gemeint.
Nein, ich lache nicht, ich bin froh, dass wir ein so liberales Rechtssystem haben, wo die Würde des Menschen, selbst eines Verbrechers, nie außer Acht gelassen wird.
Gruß
Werner
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 31.01.11 21:31 Uhr Klicks:34
Hallo Matthias,

Zitat:"Eigentlich müsste man den Thread schon wieder umbenennen..."::wink:

Gruß
Valentin

Gute Strecken in Dorsten, Haltern und Umgebung!:rennrad:
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 31.01.11 21:14 Uhr Klicks:33
Hallo Valentin,
schau mal hier, da wird gesagt, dass Fahrradkolonnen über 15 Teilnehmer, nicht den Radweg benutzen müssen, zu zweit nebeneinanderher und auf der Fahrbahn fahren dürfen. Dafür gibt es Sonderregelungen und die wird man im Radsportverein sicher erfahren können.
http://www.attendorn.de/news/Radfahrerrecht.pdf
Gruß
Werner
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 31.01.11 22:02 Uhr Klicks:31
Hallo Werner,

also war da doch was mit Sonderrechte, falls die Ausagen in der pdf im Gesetz verankert sind.

Ich sehe zwar selten Gruppen mit min.15 Teilnehmern aber die Gruppen der professionellen Kollegen so zwischen 3-10 Teilnehmer scheinen mir deshalb bei trainieren, es mit der Radweg-Regel nicht so genau zu nehmen.

Auch der Hinweis auf Glasscherben auf den Fahrradweg ist gut. Innerorts (Düsseldorf) kommt man mit Rennradbereifung (Schlauchreifen) auf dem Fahrradweg wirklich nicht weit.

Ich bin froh das die Glasscherben auf der Straße so schön fein von den Autoreifen zermahlen werden.:wink:

Wer es schafft mit einer Rennradbereifung, auf den Fahrradweg an 3 Glascontainer vorbeizukommen gilt als Akrobat.

Gruß
Valentin
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von MatthiasB MatthiasB - 31.01.11 22:32 Uhr Klicks:32
Hallo,

die Möglichkeit als Verband zu fahren ist in der StVO geregelt: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__27.html .

Was ich auch interessant finde: der Radfahrerverband wird auch als Protestform eingesetzt: http://de.wikipedia.org/wiki/Critical_Mass_(Protestform) . Dafür ist besonders §27 Abschnitt 2 spannend.

Jetzt müssen wir nur noch herausfinden, ob das für Saxonetten mit oder ohne Motor auch gilt. :wink:

Grüße,

Matthias
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 31.01.11 23:20 Uhr Klicks:31
Hallo Matthias

Link 1 = Volltreffer (ich habe keine weiteren Frage mehr zur Gruppenfahrt)

Link 2 = Ich lerne immer gerne was neues dazu.



Hallo Werner,

Dein Link hat sich als Rechtskräftig erwiesen.

Danke

Gruß
Valentin
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 31.01.11 23:47 Uhr Klicks:37
Hallo Valentin,
der PDF Link war ja auch von Wolfgang Büser, der ist ein wandelndes Gesetzbuch.
Gruß
Werner
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Gelöscht - Thumbnail von ---- ---- - 31.01.11 15:27 Uhr Klicks:37
Gelöscht von ----
Keine Antwort auf diesen Beitrag möglich
Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Vosspeed Vosspeed - 01.02.11 18:27 Uhr Klicks:31
Reifendruck 14 Bar :dagegen:
Wir fahren im Rennbereich mit
Schlauchreifen (auf der Felge geklebt)
beim Cross 2-4 Bar
auf der Bahn max 12 Bar
Mit Falt-Drahtreifen bei Straßenrennen 8-9 Bar !
Für den zur Zeit besten Drahtreifen
Continental GrandPrix 4000 S wird auf der
Reifenflanke ein Max. Druck von 8,5 Bar vorgeschrieben.
Darüber ist jeder Reifen TOTGEPUMPT :crazy:

Klugscheißer Modus AUS

Gruß Dieter
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Gelöscht - Thumbnail von ohnedrehzahl ohnedrehzahl - 01.02.11 19:02 Uhr Klicks:15
Gelöscht von ohnedrehzahl
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 01.02.11 21:58 Uhr Klicks:30
Hallo Dieter,

da ich gerne immer was dazu lerne,

gestatte mir bitte eine Frage.

Was mache ich falsch wenn ich meine Reifen auf 14bar aufpumpe.

Erlich gesagt sind es sogar immer ein bischen mehr.:smile:


http://www.bike24.net/p112409.html


http://www.gs-bike.com/shop/product_info.php?cPath=36_100&products_id=1161&osCsid=69de4b310d8e166791863602e4c526ee


Gruß
Valentin
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 01.02.11 22:12 Uhr Klicks:31
Hallo Valentin,
ich hatte dir gestern eine PN geschrieben, hast du sie erhalten?
Gruß
Werner
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 01.02.11 22:22 Uhr Klicks:28
Hallo Werner,

ja, entschuldige bitte das ich keine Rückmeldung gegeben habe.

Ich habe es sofort meinen Sohn erzählt der sich auch sehr gefreut hat, und dann leider versäumt es Dir mitzuteilen.

Gruß
Valentin
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Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Tubal (verstorben) Tubal (verstorben) - 01.02.11 22:55 Uhr Klicks:36
Hallo Valentin,
kein Problem, ich wollte nur sicher gehen, dass du die PN auch erhalten hast.
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Vosspeed Vosspeed - 03.02.11 16:59 Uhr Klicks:27
Hallo Valentin,
Du machst nichts falsch !
Es bestehen folgende Gefahren bei zu hohen Reifendruck.
Bei Schlauchreifen Platzen des Reifen.
Bei Drahtreifen dito und zusätzlich können die
Felgenhörner von der Felge abgesprengt werden :up:
Eine Faustformel für ungefähr richtigen Reifendruck
bei Rennrädern (22-25 mm Reifenbreite) lautet:
Gewicht ( Fahrer und Rad) kG : 10= Reifendruck in Bar
Wer die von mir genannten Gefahren einmal in der Praxis
erlebt hat ist sicherlich vorsichtig mit der Auswahl
des richtigen Druckes!
Neben einem schlechteren Fahrverhalten in Kurven
und auf schlechten Stassenpflaster hat man durch
zu hohen druck den fragwürdigen Vorteil eines evt geringeren Rollwiderstandes.

Ich wünsche Dir weiterhin gute Fahrt mitdem Rennrad und
natürlich mit der Saxonette :2thumbs:
Gruß Dieter
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: meine ersten Bilder - Thumbnail von Valentin Valentin - 04.02.11 00:18 Uhr Klicks:32
Hallo Dieter,

jetzt bin ich ganz durcheinander,

ich fahre Schwalbe Durano T Schlauchreifen 22-622
auf der Flanke steht 8-14 bar , ich wiege ca.68kg bei "1,67m"
mein Fahrrad wiegt 7,2kg, laut Deiner Faustformel hieße das
7,5 bar, das wäre unter dem Mindestdruck und weit entfernt
vom Maximaldruck.

Ich weiß ja was Du mir sagen möchtest, und finde es auch sehr gut von Dir auf die Gefahren hinzuweisen die bei einem hohen Reifendruck gegeben sind, aber ich gestehe das ich süchtig nach
einem geringen Rollwiderstand bin und kann es kaum erwarten das die nächste bezahlbare Reifengeneration auf den Markt kommt,
wo auf der Flanke ("bitte bitte"), sowas wie min-12bar max-18bar steht.

10m treten, 300 meter rollen :wink:

Ich wünsche Dir auch weiterhin immer eine gute Fahrt

Gruß
Valentin
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