Hallo Bernhard,
so gerne ich dir ja, allein wegen der hohen Geschwindigkeit der RennrĂ€der, beipflichten möchte, mĂŒssen auch RennrĂ€der, die rechtlich FahrrĂ€der sind, auch auf dem Radweg fahren.
Dazu sagt die STVO §2
(4) Radfahrer mĂŒssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dĂŒrfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dĂŒrfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dĂŒrfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist. Radfahrer dĂŒrfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und FuĂgĂ€nger nicht behindert werden. AuĂerhalb geschlossener Ortschaften dĂŒrfen Mofas Radwege benutzen.
237 = Radweg
240 = Gemeinsamer Rad-und FuĂweg
241 = getrennter Rad âund FuĂweg
GruĂ
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenso gerne ich dir ja, allein wegen der hohen Geschwindigkeit der RennrĂ€der, beipflichten möchte, mĂŒssen auch RennrĂ€der, die rechtlich FahrrĂ€der sind, auch auf dem Radweg fahren.
Dazu sagt die STVO §2
(4) Radfahrer mĂŒssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dĂŒrfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dĂŒrfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dĂŒrfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist. Radfahrer dĂŒrfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und FuĂgĂ€nger nicht behindert werden. AuĂerhalb geschlossener Ortschaften dĂŒrfen Mofas Radwege benutzen.
237 = Radweg
240 = Gemeinsamer Rad-und FuĂweg
241 = getrennter Rad âund FuĂweg
GruĂ
Werner