Hallo Burghardt und Valentin,
laut STVZO § 67, darf in Deutschland nur ein Scheinwerfer am Fahrrad vorhanden sein.
Kann man hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html
Da die Classic nur einen grablichtähnlich hellen Scheinwerfer hat, hab ich mir auch einen zweiten Scheinwerfer angebaut. Innerort fahre ich immer nur mit einem angeschalteten Scheinwerfer, da reicht die Classic -Funzel aus. Fahre ich aber auf unbeleuchteten Fahrradwegen oder Stassen, schalte ich den Zweiten hinzu.
Ist sicher rechtlich nicht richtig, aber im Dunklen ist für mich ausreichend helles Licht sehr wichtig und trägt, meiner Meinung nach, auch zur Sicherheit bei. Nun könnte man den Scheinwerfer der Classic einfach abbauen, damit ist aber das Gesamtbild der Classic zerstört. Ich finde, die eigenartige Lichtkugel gehört einfach zur Classic, wäre sie nicht mehr dran, wäre sie keine Classic mehr.
Gruß
Werner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenlaut STVZO § 67, darf in Deutschland nur ein Scheinwerfer am Fahrrad vorhanden sein.
Kann man hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html
Da die Classic nur einen grablichtähnlich hellen Scheinwerfer hat, hab ich mir auch einen zweiten Scheinwerfer angebaut. Innerort fahre ich immer nur mit einem angeschalteten Scheinwerfer, da reicht die Classic -Funzel aus. Fahre ich aber auf unbeleuchteten Fahrradwegen oder Stassen, schalte ich den Zweiten hinzu.
Ist sicher rechtlich nicht richtig, aber im Dunklen ist für mich ausreichend helles Licht sehr wichtig und trägt, meiner Meinung nach, auch zur Sicherheit bei. Nun könnte man den Scheinwerfer der Classic einfach abbauen, damit ist aber das Gesamtbild der Classic zerstört. Ich finde, die eigenartige Lichtkugel gehört einfach zur Classic, wäre sie nicht mehr dran, wäre sie keine Classic mehr.
Gruß
Werner