Hallo,
ich bin wie Valentin auch ein leidenschaftlicher Rennradler.
Vereinsmitglieder genießen in Deutschland keinerlei Sonderrechte, meines Wissens sind aber Lizenzfahrer in Österreich von der Radwegenutzungpflicht befreit. Aber dahin ist es von Dorsten aus zu weit.
Ansonsten ist es ganz einfach: Immer, wenn so ein blaues rundes Schild mit Fahrrad oder Fahrrad und Fußgänger zu sehen ist, MUSS der Radweg benutzt werden. Streit gibt es im Augenblick aber darüber, welche Wege von Städten und Gemeinden mit diesen Schildern ausgezeichnet werden dürfen. Hier hat ein Radler in Süddeutschland geklagt und gewonnen, aber der Weg durch die Instanzen ist meines Wissens noch lang. Vielleicht weiß schon jemand mehr?
Wenn man also auf der Fahrbahn fahren möchte, muss man sich eine Route ohne benutzungspflichtige Radwege suchen. Wobei die Lage zusätzlich dadurch absurd wird, dass ein dichtes Radwegenetz nachweislich die Unfallgefahr für Radler erhöht.
Wenn benutzungspflichtige Radwege unbenutzbar sind besteht allerdings das Recht, auf die Fahrbahn auszuweichen. Unzumutbar heißt aber nicht, dass es auf dem Rennrad zu sehr rumpelt, sondern nicht geräumt im Winter oder ähnliches. Wenn ein Rennrad zu schnell ist, muss man das Tempo den Radweggegebenheiten angepaßt werden.
Das einzige Zugeständnis an Rennräder ist bei der Beleuchtungsanlage gemacht worden, hier reichen zugelassenen Batterieleuchten, die formal soger ständig mitgeführt werden müssen. Aber das macht wohl kein Rennradler.
Viele Grüße,
Matthias
Eigentlich müsste man den Thread schon wieder umbenennen...
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenich bin wie Valentin auch ein leidenschaftlicher Rennradler.
Vereinsmitglieder genießen in Deutschland keinerlei Sonderrechte, meines Wissens sind aber Lizenzfahrer in Österreich von der Radwegenutzungpflicht befreit. Aber dahin ist es von Dorsten aus zu weit.
Ansonsten ist es ganz einfach: Immer, wenn so ein blaues rundes Schild mit Fahrrad oder Fahrrad und Fußgänger zu sehen ist, MUSS der Radweg benutzt werden. Streit gibt es im Augenblick aber darüber, welche Wege von Städten und Gemeinden mit diesen Schildern ausgezeichnet werden dürfen. Hier hat ein Radler in Süddeutschland geklagt und gewonnen, aber der Weg durch die Instanzen ist meines Wissens noch lang. Vielleicht weiß schon jemand mehr?
Wenn man also auf der Fahrbahn fahren möchte, muss man sich eine Route ohne benutzungspflichtige Radwege suchen. Wobei die Lage zusätzlich dadurch absurd wird, dass ein dichtes Radwegenetz nachweislich die Unfallgefahr für Radler erhöht.
Wenn benutzungspflichtige Radwege unbenutzbar sind besteht allerdings das Recht, auf die Fahrbahn auszuweichen. Unzumutbar heißt aber nicht, dass es auf dem Rennrad zu sehr rumpelt, sondern nicht geräumt im Winter oder ähnliches. Wenn ein Rennrad zu schnell ist, muss man das Tempo den Radweggegebenheiten angepaßt werden.
Das einzige Zugeständnis an Rennräder ist bei der Beleuchtungsanlage gemacht worden, hier reichen zugelassenen Batterieleuchten, die formal soger ständig mitgeführt werden müssen. Aber das macht wohl kein Rennradler.
Viele Grüße,
Matthias
Eigentlich müsste man den Thread schon wieder umbenennen...